APA/GEORG HOCHMUTH

Ermittlungen gegen Strache und Pokerkönig Zanoni eingestellt

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat kurz vor Silvester ihre Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den Pokercasino-Betreiber Peter Zanoni eingestellt.

Die WKStA hatte vermutet laut "Standard" und "Presse", Strache habe sich im Gegenzug für Änderungen beim Glücksspielgesetz einen Urlaub versprechen lassen - dieser Verdacht hat sich aber nicht erhärtet.

Strache-Anwalt für Kostenersatz

Zanonis Anwalt Andreas Rest sprach von einer "positiven und erwartungsgemäßen Entscheidung" der WKStA und deren Oberbehörden. Straches Anwalt Johann Pauer fordert, dass der Gesetzgeber ein Recht auf Ersatz der angemessenen Verteidigungskosten umsetzt: "Es ist bereits das fünfte Strafverfahren, dass gegen meinen Mandanten eingestellt wurde, ohne dass dieser die aufgewendeten Verteidigungskosten ersetzt bekommen hat. Im Gegenteil: Es wurden sogar seine Ersparnisse beschlagnahmt, so dass die weitere Verteidigung massiv erschwert wird."

Laut Pauer spielt es keine Rolle mehr, ob Strache rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wird, da die Verfahren an sich schon existenzbedrohend seien. Schon Ende November bat Strache auf Facebook um Spenden. Mehr dazu: 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat kurz vor Silvester ihre Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den Pokercasino-Betreiber Peter Zanoni eingestellt.
  • Die WKStA hatte vermutet laut "Standard" und "Presse", Strache habe sich im Gegenzug für Änderungen beim Glücksspielgesetz einen Urlaub versprechen lassen - dieser Verdacht hat sich aber nicht erhärtet.
  • Zanonis Anwalt Andreas Rest sprach von einer "positiven und erwartungsgemäßen Entscheidung" der WKStA und deren Oberbehörden.
  • Straches Anwalt Johann Pauer fordert, dass der Gesetzgeber ein Recht auf Ersatz der angemessenen Verteidigungskosten umsetzt.
  • Laut Pauer spielt es keine Rolle mehr, ob Strache rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wird, da die Verfahren an sich schon existenzbedrohend seien.