Kurioser Fall
Ehepaar kassierte 12-mal Witwenpension: Ermittlungen eingestellt
Getäuscht wurden lediglich die Scheidungsrichter. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Graz, die das Verfahren gegen eine heute 73-Jährige und ihren zweiten Mann jetzt einstellte. Die beiden hatten sich in 35 Jahren zwölfmal verheiraten und wieder scheiden lassen. So sei ein Schaden in der Höhe von 326.000 Euro entstanden.
"Der Tatbestand des Betrugs verlangt ausdrücklich, dass getäuschte und verfügende Personen identisch sein müssen. Tritt der Schaden erst durch eine weitere Handlung des Täters oder eines Dritten ein, fehlt es an der Unmittelbarkeit und es liegt daher kein Betrug vor", heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung der Ermittlungen.
Harmonische Scheidung und Wiederheirat
Als die beiden sich im Jahr 1982 zum ersten Mal das Ja-Wort gaben, war die Frau bereits verwitwet. Sechs Jahre später folgte die erste Scheidung und damit ein erneuter Anspruch auf Witwenpension.
Das Paar lebte jedoch weiter im gleichen Haushalt und praktiziert das Schließen und Wiederauflösen ihrer Ehe bis ins Jahr 2022 noch weitere elfmal. Der Frau wurde dabei immer nach Einhaltung einer Wartezeit von zweieinhalb Jahren die gesetzlich zustehende Witwenpension oder eine Abfertigung - in Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension - ausbezahlt.
Paar führte offenbar Vorzeigeehe
Nichts von dem Hin und her mitbekommen hatte offenbar das soziale Umfeld des Paares. Die beiden seien nie getrennt aufgetreten. Als die Pensionsversicherungsanstalt 2022 nach einer erneuten Scheidung schließlich die Witwenpension verweigerte, zog die 73-Jährige bis vors Höchstgericht. Währenddessen ermittelte die Polizei gegen das Paar. Es folgte eine Anzeige wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Die beiden verweigerten die Aussage, schließlich folgte die Einstellung der Ermittlungen. In der Begründung ist hierzu folgende Passage zu lesen: "Das wenn auch ohne Frage jahrelange rechtsmissbräuchliche Verhalten der beiden Beschuldigten vermag demnach keinen strafrechtlichen Tatbestand zu erfüllen, sodass das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 190 der Strafprozessordnung einzustellen war."
Video: Warnung: Die aktuellen Betrugsmaschen
Zusammenfassung
- Ein Grazer Ehepaar heiratete und schied sich in 35 Jahren zwölfmal, was einen Schaden von 326.000 Euro verursachte.
- Die Staatsanwaltschaft Graz stellte das Verfahren gegen das Paar ein, da kein strafrechtlicher Tatbestand vorlag.
- Die Frau erhielt nach jeder Scheidung Witwenpensionen, bis die Pensionsversicherungsanstalt 2022 die Zahlung verweigerte.