Ermittlung nach zwölfmaligem Witwenpensionsbezug eingestellt
Die Staatsanwaltschaft verwies hinsichtlich eines entsprechenden Berichts der "Kleinen Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) auf Anfrage auf die Ediktsdateien des Justizministeriums. Darin hieß es zur Einstellung der Ermittlung unter anderem: "Der Tatbestand des Betrugs verlangt ausdrücklich, dass getäuschte und verfügende Personen identisch sein müssen. Tritt der Schaden erst durch eine weitere Handlung des Täters oder eines Dritten ein, fehlt es an der Unmittelbarkeit und es liegt daher kein Betrug vor."
Getäuscht worden seien lediglich die jeweiligen Scheidungsrichter. Der PVA hatte das Pärchen stets die entsprechenden Scheidungspapiere zur Verfügung gestellt. Erst beim zwölften Mal wurde die Auszahlung der Witwenpension verweigert.
Laut Polizeiermittlungen hätten die beiden auch eine Vorzeigeehe geführt und nie getrennt gelebt, eine Zerrüttung der Ehe habe nicht vorgelegen. Das Umfeld der beiden soll das wiederholte Heiraten und die Scheidungen überhaupt nicht mitbekommen haben. Das Ehepaar war jedenfalls von der Polizei wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt worden.
Laut dem Einstellungsedikt hatten die beiden Beschuldigten ihr Recht in Anspruch genommen, die Aussage zu verweigern. Weiters hieß es in dem Edikt: "Das wenn auch ohne Frage jahrelange rechtsmissbräuchliche Verhalten der beiden Beschuldigten vermag demnach keinen strafrechtlichen Tatbestand zu erfüllen, sodass das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 190 der Strafprozessordnung einzustellen war."
Polizei ermittelte
Im Dezember 2024 hatte die Landespolizeidirektion den Fall öffentlich gemacht. Damals hieß es, die heute 73-jährige Witwe hatte ihren zweiten Mann im Jahr 1982 erstmals geheiratet. Sie ließ sich von ihm sechs Jahre später erstmals wieder scheiden. Damit hatte sie erneut Anspruch auf eine Witwenpension. Das in der gesamten Zeit stets im gemeinsamen Haushalt lebende Paar praktizierte diese Vorgehensweise bis 2022 weitere elf Mal.
Dabei wurde der Frau nach Einhaltung einer Wartezeit von zweieinhalb Jahren jeweils wechselweise die gesetzlich zustehende Witwenpension bzw. eine Abfertigung - in Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension - ausbezahlt. Nach der letzten Scheidung im Mai 2022 verweigerte die Pensionsversicherungsanstalt die erneute Gewährung der Witwenpension. Diesen negativen Bescheid bekämpfte die Betroffene jedoch bis zum Höchstgericht, welches die Rechtsansicht der gerichtlichen Vorinstanzen letztlich bestätigte.
(S E R V I C E - Die Entscheidung ist unter https://edikte.justiz.gv.at/edikte/ abrufbar.)
Zusammenfassung
- Ein Grazer Ehepaar heiratete und ließ sich innerhalb von 35 Jahren zwölfmal scheiden, um Witwenpensionen in Höhe von insgesamt 326.000 Euro zu kassieren.
- Die Staatsanwaltschaft Graz stellte das Verfahren ein, da der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt sei, obwohl die Scheidungsrichter getäuscht wurden.
- Die Pensionsversicherungsanstalt verweigerte nach der zwölften Scheidung die Auszahlung der Witwenpension, und das Höchstgericht bestätigte diese Entscheidung.