Empfindliche Strafen für Kärntner Finanz-Mitarbeiterinnen
Staatsanwältin Anna Theresa Kanduth warf den Angeklagten, die beide beim Finanzamt Spittal zusammengearbeitet hatten, vor, unberechtigt in Finanzdatenbanken Abfragen durchgeführt zu haben - dies hätten sie aus persönlichem Interesse getan. Die erstangeklagte 53-Jährige soll mehr als 1.000 Abfragen getätigt haben, die zweitangeklagte 57-Jährige soll neben eigenen Abfragen die 53-Jährige um zusätzliche Abfragen gebeten haben. Die Erstangeklagte war vor Gericht vollumfassend geständig und erklärte, dass sie für ihre Kollegin in Daten Einblick genommen hätte, auf die diese keinen Zugriff gehabt habe.
Die 57-Jährige, die laut Anklage unter anderem das Einkommen ihres Ex-Mannes wissen wollte, bestritt dies allerdings vor Gericht. In der Vernehmung durch die Finanzpolizei, sie war im Zuge der Ermittlungen gekündigt worden, hatte sie laut Protokoll jedoch das Gegenteil ausgesagt. Das sei falsch, sagte die ehemalige Vertragsbedienstete vor Gericht, woraufhin ihr Richter Gerhard Pöllinger-Sorré nochmals den Protokollinhalt vorhielt. "Jetzt werfen Sie den Herrschaften von der Finanzpolizei einen Amtsmissbrauch und eine Verleumdung vor?", fragte er scharf und war kurz davor, das Verfahren gegen die Zweitangeklagte abzutrennen und gesondert zu verhandeln, mit Sachverständigen und genaueren Daten vom Finanzamt.
Schließlich einigte man sich aber auf eine Fortsetzung des Verfahrens. Der Anwalt der 53-Jährigen, Helmut Gruber, führte aus, dass die Zahl von mehr als 1.000 Abfragen daher rühren würde, dass jeder Klick auf eine Unterseite, um zum gewünschten Dokument zu gelangen, als eigene Abfrage gewertet werde.
Der Schöffensenat verurteilte die Finanzbeamtin zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro (240 Tagessätze zu je 25 Euro) sowie zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten. Die ehemalige Vertragsbedienstete wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro (180 Tagessätze zu je zehn Euro) sowie einer sechsmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Die Angeklagten nahmen die Urteile an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Finanzbeamtin hat noch ein Disziplinarverfahren im Finanzamt vor sich.
Zusammenfassung
- Zwei Mitarbeiterinnen des Finanzamts Spittal wurden am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, nachdem sie unberechtigt auf Finanzdaten zugegriffen hatten.
- Die 53-jährige Beamtin erhielt für mehr als 1.000 Abfragen eine Geldstrafe von 6.000 Euro und acht Monate bedingte Haft, während ihre 57-jährige Kollegin zu 1.800 Euro und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt wurde.
- Die Urteile sind nicht rechtskräftig, und die Finanzbeamtin muss sich zusätzlich einem Disziplinarverfahren stellen.
