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Vorarlberger Bildungsdirektion nach Schüler-Suizid geklagt

Heute, 09:08 · Lesedauer 3 min

Nach dem Suizid ihres 14-jährigen Sohnes klagen Vorarlberger Eltern die Vorarlberger Bildungsdirektion bzw. die Republik Österreich als Schulerhalterin. Das berichteten die "Vorarlberger Nachrichten" am Donnerstag. Die Eltern sind demnach überzeugt, dass sich der Ende 2024 gestorbene Gymnasiast aus Verzweiflung über jahrelanges Mobbing das Leben nahm. Sie erstatteten Anzeige, weil die Schule zu wenig dagegen unternommen habe. Diesen Vorwurf wies die Bildungsdirektion zurück.

Die Eltern wollen laut dem Bericht Amtshaftungsansprüche geltend machen und Schadenersatz von der Republik fordern. Leitenden Lehrpersonen werden Pflichtverletzungen vorgeworfen, weil diese auf das Mobbing durch eine Gruppe von Mitschülern nicht entsprechend reagiert hätten, zitierte die Tageszeitung aus dem Schreiben an die Finanzprokuratur. So soll das Kind jahrelang beschimpft und drangsaliert sowie mittels eines demütigenden Videos bloßgestellt worden sein.

Der Betroffene und die Eltern hätten mehrfach Hilfe bei Lehrpersonen und dem Direktor gesucht und interveniert - vergeblich, so der Vorwurf. Die Eltern und die Geschwister sind laut dem Zeitungsbericht wegen seelischer Erkrankungen in Therapie. Man wolle die Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam machen, um zukünftige ähnliche Fälle vermeiden zu helfen, so die Familie gegenüber der Tageszeitung.

Bildungsdirektion weist Vorwürfe zurück

Man habe in Erfahrung bringen können, dass eine Anzeige bei der Finanzprokuratur eingelangt sei, die der Bildungsdirektion aber noch nicht vorliege, bestätigte Sprecherin Elisabeth Mettauer den Fall in einer schriftlichen Stellungnahme, die auch der APA vorliegt. "Der tragische Hintergrund ist uns bekannt, die Schule hat uns im vergangenen Schuljahr unmittelbar nach dem Suizid hinzugezogen", hieß es. Es habe seitens der Bildungsdirektion auch ein Gespräch mit dem Vater stattgefunden, bei dem alle gesetzten Maßnahmen erläutert worden seien. "Diese sind ausführlich dokumentiert und zeigen, dass die Schule ihre Verantwortung in dieser schwierigen Situation wahrgenommen hat und großen Einsatz bei der Begleitung der gesamten Klasse geleistet hat", so die Bildungsdirektion.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Schüler, Schülerinnen und Lehrpersonen sei keine weitergehende Information in der Sache möglich. Grundsätzlich gelte, dass das Thema Suizid nicht tabuisiert werden dürfe. Es brauche einen sensiblen, altersgerechten Umgang, damit betroffene Jugendliche nicht zusätzlich belastet oder gar gefährdet werden. Eine detaillierte oder einseitige Berichterstattung berge das Risiko von Nachahmungseffekten, zudem würden dadurch Lehrpersonen und Mitschüler erneut belastet, mahnte die Bildungsdirektion. Man nehme Hinweise auf Mobbing oder psychische Belastungen sehr ernst und unterstütze in den Schulen durch verschiedene Maßnahmen, die laufend weiterentwickelt würden.

(S E R V I C E - Hilfe finden: BÖP-Helpline - kostenlos und anonym von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 13.00 Uhr telefonisch unter 01/504 8000 oder per Mail: helpline@psychologiehilft.at - www.psychnet.at Psychologen-Suchmaschine. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at. Rat-auf-Draht-Notruf: 147; www.rataufdraht.at)

Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)

Zusammenfassung
  • Nach dem Suizid eines 14-jährigen Gymnasiasten in Vorarlberg klagen die Eltern die Bildungsdirektion und die Republik Österreich und fordern Schadenersatz wegen angeblicher Untätigkeit bei jahrelangem Mobbing.
  • Die Familie wirft leitenden Lehrpersonen vor, trotz mehrfacher Hilfegesuche nicht ausreichend gegen Beschimpfungen, Drangsalierungen und ein demütigendes Video vorgegangen zu sein, und befindet sich nun wegen seelischer Erkrankungen in Therapie.
  • Die Bildungsdirektion weist die Vorwürfe zurück, betont die Dokumentation aller Maßnahmen und warnt vor einseitiger Berichterstattung sowie Nachahmungseffekten im Umgang mit Suizidfällen.