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Einzelrichter für schwere Knochenbrüche bei Baby unzuständig

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Wegen der Schwere der Verletzungen ihres Babys hat ein Einzelrichter am Landesgericht Linz am Dienstag im Prozess gegen die Eltern ein Unzuständigkeitsurteil gefällt. Die 26-jährige Mutter und der 24-jährige Vater waren wegen Quälens ihres Sohnes angeklagt, doch nach den Ausführungen des medizinischen Gutachters kam der Verdacht der absichtlich schweren Körperverletzung auf. Am Ende erklärte sich der Richter für nicht zuständig und verwies an ein Schöffengericht.

Am 20. März 2020 war der Sohn einer Österreicherin und ihres Ehemanns aus Bangladesch als Frühchen zur Welt gekommen. Zehn Tage nach der Geburt durfte er heim. Von 13. April bis 16. Mai durchlitt der Kleine dann laut Anklage ein Martyrium: Bruch des rechten Oberschenkels, Brüche der Wachstumsfugen an beiden Oberarmen, Serienrippenbrüche sowie wohl einen Schädelbruch. In dieser Zeit sollen die Angeklagten mehrmals dem Baby Gewalt angetan haben. Eine Ärztin eines Linzer Spitals hatte bei der Polizei den Misshandlungsverdacht angezeigt, nachdem der Vater wegen des gebrochenen Oberschenkels in die Ambulanz gekommen war.

Die Mutter versicherte vor Gericht, sie und ihr Mann hätten sich "immer gut um das Kind gekümmert". Sie habe das Baby stets so gehalten, wie es ihr im Spital gezeigt worden wäre. Eine Erklärung für die Vielzahl an massiven Verletzungen habe sie nicht. Ab und zu habe das Baby schon stark geweint, gab der Vater zu. "Ich habe von meiner Seite aus immer alles versucht, den Grund zu finden", meinte er zum Richter. Von Verletzungen will auch er nichts gewusst haben. Selbst die mobile Kinderkrankenschwester, die die junge Familie daheim unterstützte, habe laut ihrer Zeugenaussage nichts davon mitbekommen. Auch die Großmutter des Kleinen, die anfangs mit in der Wohnung der jungen Familie lebte, will nichts bemerkt haben. Aufgrund der nicht eindeutigen Situation, war der Prozess im März dieses Jahres vertagt worden.

Am Dienstag war dann der medizinische Sachverständige am Wort. Und dessen Diagnose war unmissverständlich: Der Säugling habe "wirklich massive Verletzungen" in unterschiedlichen Heilungsstadien aufgewiesen. "Es ist nichts, was einem unabsichtlich passiert", stellte er klar. Nachdem der Bub keine Knochenstoffwechselstörung habe, hatte der Mediziner als einzige Erklärung für die schweren Verletzungen "massive Gewalteinwirkung". So sei auch schon bei einem Säugling der Oberschenkelknochen der stärkste, der nicht leicht breche. Und die Art der Serienrippenbrüche deute auf heftiges Zupacken und Schütteln hin, denn diese Frakturen seien am Rücken aufgetreten.

Der Richter fällte daraufhin das Unzuständigkeitsurteil. Schöffen hätten sich mit dem Vorwurf einer absichtlich schweren Körperverletzung auseinanderzusetzen. In diesem Fall drohen den Eltern bei einer Verurteilung zwischen einem und zehn Jahre Haft. Die Angeklagten blieben bei ihrer Forderung nach einem Freispruch. Sie sowie der Staatsanwalt gaben keine Stellungnahme ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen der Schwere der Verletzungen ihres Babys hat ein Einzelrichter am Landesgericht Linz am Dienstag im Prozess gegen die Eltern ein Unzuständigkeitsurteil gefällt.
  • Die 26-jährige Mutter und der 24-jährige Vater waren wegen Quälens ihres Sohnes angeklagt, doch nach den Ausführungen des medizinischen Gutachters kam der Verdacht der absichtlich schweren Körperverletzung auf.
  • Eine Erklärung für die Vielzahl an massiven Verletzungen habe sie nicht.

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