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Eiernockerl zu Hitlers Geburtstag: Verurteilter Polizist scheiterte vor OGH

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Beurteilung des Postings als nationalsozialistisch sei den Geschworenen vorbehalten.

Ein wegen eines Eiernockerl-Postings an Adolf Hitlers Geburtstag verurteilter Polizist aus dem Burgenland ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert, berichtete "Die Presse" am Montag. Bloß über die Strafhöhe - zehn Monate bedingt und 6.300 Euro - hat noch das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden.

Das frühere FPÖ-Mitglied hatte argumentiert, das Posten der vermeintlichen Leibspeise sei für sich allein betrachtet "absolut ungeeignet, Adolf Hitler zu glorifizieren oder zu verherrlichen". Laut OGH übersah der Angeklagte damit, dass die Beurteilung einer Handlung als nationalsozialistisch auf der Ebene der Feststellungen angesiedelt sei. Damit ist sie den Geschworenen vorbehalten, deren Schuldspruch sich einer Rechtsrüge jedoch entziehe.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein wegen eines Eiernockerl-Postings an Adolf Hitlers Geburtstag verurteilter Polizist aus dem Burgenland ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert, berichtete "Die Presse" am Montag.
  • Bloß über die Strafhöhe - zehn Monate bedingt und 6.300 Euro - hat noch das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden.
  • Das frühere FPÖ-Mitglied hatte argumentiert, das Posten der vermeintlichen Leibspeise sei für sich allein betrachtet "absolut ungeeignet, Adolf Hitler zu glorifizieren oder zu verherrlichen".
  • Laut OGH übersah der Angeklagte damit, dass die Beurteilung einer Handlung als nationalsozialistisch auf der Ebene der Feststellungen angesiedelt sei.
  • Damit ist sie den Geschworenen vorbehalten, deren Schuldspruch sich einer Rechtsrüge jedoch entziehe.

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