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Ehemann attackierte betrunken Frau in Wien - Wegweisung

20. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Ein betrunkener Mann hat Freitagabend in Wien-Landstraße seine Ehefrau in der eigenen Wohnung angegriffen. Die 53-jährige Frau alarmierte gegen 19.30 Uhr hilfesuchend die Polizei, die sie dann aufgelöst in der Wohnung eines Mehrparteienhauses angetroffen hat. Der augenscheinlich alkoholisierte Mann musste zunächst durch die Beamten geweckt werden. Gegen den 63-jährigen Österreicher wurde schließlich ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, hieß es am Sonntag.

Gegen den Mann wurde bereits in der Vergangenheit ein behördliches Waffenverbot verhängt. Laut Aussagen der Frau gegenüber der Polizei soll er ihr gegenüber noch nie gewalttätig geworden sein. Als die Beamten den Betrunkenen für eine Vernehmung in die nächste Inspektion bringen wollten, wurde dieser plötzlich aggressiv. Der Mann attackierte die Beamten und bedrohte sie mehrmals. Daraufhin wurde der 63-Jährige vorläufig festgenommen. Zwei Beamte wurden im Zuge der Festnahme verletzt und konnten danach ihren Dienst nicht weiter fortsetzen. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der Ehemann auf freiem Fuß angezeigt.

( S E R V I C E - Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar. Die Kriminalprävention des Landeskriminalamts Wiens bietet persönliche Beratungen unter der Hotline 0800 216346 an. Weitere Ansprechpartner: Frauenhelpline: 0800 222 555 - Wiener Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217 - Opfer-Notruf: 0800 112 112 - Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 05 77 22 - Männerberatungsstelle 01/603 28 28)

Zusammenfassung
  • Ein 63-jähriger, alkoholisierter Mann griff am Freitagabend in Wien-Landstraße seine 53-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung an, woraufhin die Frau gegen 19.30 Uhr die Polizei alarmierte.
  • Beim Versuch, den Mann zur Vernehmung zu bringen, wurde dieser aggressiv, attackierte und bedrohte die Beamten, wobei zwei Polizisten verletzt wurden und ihren Dienst nicht fortsetzen konnten.
  • Gegen den Mann, gegen den bereits ein Waffenverbot bestand, wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, und er wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß angezeigt.