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EBM-Beirat mit neuer Empfehlung ans Innenministerium

Heute, 10:32 · Lesedauer 2 min

Der Beirat der polizeilichen Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) fordert, dass künftig Vorwürfe unterhalb der Strafrechtsschwelle - wie im Fall von Menschenrechtsverletzungen - durch die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelte Einrichtung untersucht werden. Verstöße nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) würden derzeit als Dienstpflichtverletzung geahndet, teilte der Beirat mit.

Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass auch solche Fälle bei geeigneten Stellen landeten, hieß es am Dienstag. So verlange es auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Bei einer begleitenden Kontrolle habe der EBM-Beirat feststellen müssen, dass eine wirksame Untersuchung dieser Vorwürfe nicht garantiert sei. "Diese 'Ziffer-3'-Fälle werden als Dienstpflichtverletzung ermittelt. Das Disziplinarrecht eignet sich für Untersuchungen in Übereinstimmung mit völkerrechtlichen Vorgaben aber nur bedingt", meinte Meinrad Handstanger, Vorsitzender des EBM-Beirats.

Er verwies in diesem Zusammenhang auf das zu enge Anlegen von Handfesseln ohne Verletzungsfolge. Auch wenn eine solche Maßnahme keine Körperverletzung sei, stelle sie eine Verletzung der Menschenrechte dar.

"Derzeit wandern solche Fälle nach Befassung der Staatsanwaltschaft automatisch zum unmittelbaren Vorgesetzten bzw. zur Dienstbehörde des Beschuldigten", betonte Handstanger. "Ohne die Möglichkeit, Beweismittel bei Bedarf auch gegen den Willen von Beschuldigten sicherzustellen, wird eine Untersuchung kaum das Prädikat 'wirksam' verdienen."

Handstanger verwies auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser habe in seiner Rechtsprechung Kriterien zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen herausgearbeitet, "damit Staaten Fehlverhalten von Polizisten und Polizistinnen erfolgreich ahnden und für die Zukunft präventiv wirken können".

Der Beirat regte in seiner Empfehlung an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) daher Anpassungen an. "Die Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen muss jedenfalls von der speziell dazu eingerichteten EBM geführt werden, sofern der Verdacht auf Folter, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung durch Polizisten besteht", schloss Handstanger.

Zusammenfassung
  • Der EBM-Beirat empfiehlt, dass künftig auch Menschenrechtsverletzungen unterhalb der Strafrechtsschwelle – etwa Verstöße gegen Artikel 3 der EMRK – von der im BAK angesiedelten Stelle untersucht werden.
  • Bisher werden solche Fälle als Dienstpflichtverletzung behandelt und nach Befassung der Staatsanwaltschaft meist vom unmittelbaren Vorgesetzten oder der Dienstbehörde geprüft.
  • Der Beirat fordert Anpassungen von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), da das Disziplinarrecht laut EGMR-Kriterien für wirksame Untersuchungen nur eingeschränkt geeignet ist.