Drei Jahre Haft für jugendlichen Intensivtäter in Steyr
Für den Hauptvorwurf des schweren Raubs, der auch strafbestimmend war, machte das Schöffengericht den Angeklagten aufgrund von Zeugenaussagen verantwortlich, auch wenn der Bursche die Tat im Verfahren abstritt. Der rasche Rückfall nach seiner bedingten Entlassung habe sich laut Richterin "massiv auf die Strafhöhe ausgewirkt". Ungeachtet seines Alters liege eben "viel Belastendes" vor, "das kann nicht wegdiskutiert werden". Daher habe es eine strenge Strafe gebraucht.
Gemeinsam mit einem 15-Jährigen fuhr der Teenager in der Nacht auf den 10. Februar mit dem Zug von Oberösterreich nach Liezen. Dort soll der Angeklagte ein Auto gestohlen haben und die beiden kehrten damit nach Oberösterreich zurück, holten noch Freunde ab, um dann nach Wien zu fahren. Der Polizei fiel auf der Westautobahn der bereits als gestohlen gemeldete Pkw auf und nahm die Verfolgung auf. Bei Oed (Niederösterreich) wurde der Wagen gestoppt. Der 15-jährige Angeklagte, der hinter dem Steuer saß, wurde in U-Haft genommen.
Der Bursche gestand diese Tat ebenso wie eine schwere Sachbeschädigung wenige Tage zuvor. In der Nacht auf den 1. Februar soll er vier Feuerlöscher in einer öffentlichen Tiefgarage versprüht haben. Zum versuchten schweren Raub zeigte er sich dagegen nicht geständig.
15-Jähriger wollte Geld
Der 15-Jährige habe laut Anklage in der Nacht auf den 9. Februar einen 51-Jährigen und einen 45-Jährigen überfallen, wollte Geld. Als diese sagten, keines zu haben, soll er zugeschlagen haben. Das jüngere Opfer erlitt einen Jochbein- und Oberkieferbruch sowie eine Gehirnerschütterung. Nachdem die Attacke eine schwere Körperverletzung zur Folge hatte, wurde der Bursche wegen schweren Raubversuchs angeklagt, dafür stehen für Jugendliche bis zu siebeneinhalb Jahre Gefängnis.
Der Teenager will in besagter Nacht aber nicht am Tatort gewesen sein, hatte er am ersten Verhandlungstag beteuert. Dem Antrag seines Verteidigers für eine Standortdatenauswertung des Handys des Mandanten wurde daher stattgegeben, weshalb der Prozess dann auf Mittwoch vertagt wurde. Die Auswertung ergab allerdings nur, dass das Mobiltelefon des Angeklagten rund um die Tatzeit benutzt wurde, jedoch konnte der exakte Aufenthalt wegen Fehlens einer Funkzelle in entsprechender Nähe zum Tatort nicht lokalisiert werden, hielt die Richterin zu Beginn der fortgesetzten Hauptverhandlung fest.
"Über 200 Anzeigen gesammelt"
Schon als 13-Jähriger hatte der "sogenannte Intensivtäter über 200 Anzeigen gesammelt", führte die Staatsanwältin aus. Wegen seiner Strafunmündigkeit blieben sie folgenlos. Zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag schlug er wieder zu, diesmal konnte er "dingfest gemacht" werden. Das Landesgericht Linz verurteilte ihn wegen schweren Raubs und Einbruchs zu 24 Monaten unbedingter Haft, nach 14 Monaten wurde er im November 2024 bedingt entlassen. Angesichts dieser Vorgeschichte sprach die Staatsanwältin von gewichtigen Erschwerungsgründen für die Strafbemessung.
Der Verteidiger wiederholte in seinem Schlussplädoyer neuerlich: "Einen 15-Jährigen gibt man nicht auf." Für die immer wieder verwendeten Begriffe "Intensivtäter"oder gar "Systemsprenger" entschuldigte sich der Anwalt bei dem Teenager für diese Stigmatisierung. Er "sieht Hoffnung" für den Burschen. Beide Seiten nahmen sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Der Jugendliche wurde wegen versuchten schweren Raubs, schweren Diebstahls und schwerer Sachbeschädigung verurteilt. Der Hauptvorwurf des schweren Raubs basierte auf Zeugenaussagen, obwohl der Angeklagte die Tat abstritt.