Drei Gutachten nach Brückeneinsturz in Linz beantragt
Der Laster war am 16. Juli vormittags gegen die Brücke geprallt, worauf ein 50 Tonnen schweres Bauteil auf die Führerkabine krachte. Der 22-jährige Fahrer sowie der 18-jährige Beifahrer wurden darin eingeklemmt und konnten erst nach einem aufwendigen Rettungseinsatz befreit und in die Linzer Kepler Uniklinik eingeliefert werden, wo sie mehrere Stunden operiert wurden. Inzwischen befinden sich die Männer jeweils auf einer Normalstation und seien laut Auskunft der Klinik auf dem Weg der Besserung.
Die Staatsanwaltschaft hat wie üblich bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung (des Beifahrers) gegen den Lenker eingeleitet. Da am Unfallort kein Alkotest durchgeführt werden konnte, werde der Gerichtsmediziner das im Krankenhaus abgenommene Blut untersuchen, so die Staatsanwaltschaftssprecherin. Der Kfz-Sachverständige erhielt den Auftrag zu klären, ob bzw. warum der Kran auf der Ladefläche des Lkw nicht vollständig eingefahren war und dieser daher die Brücke rammte. Die Frage, ob der Fußgängerübergang dem Aufprall hätte standhalten müssen, ist Gegenstand des dritten Gutachtens. Die Sachverständigen haben laut Staatsanwaltschaft drei Monate Zeit für ihre Ausführungen.
Zusammenfassung
- Nach dem Einsturz einer Fußgängerbrücke in Linz-Auwiesen am 16. Juli, bei dem ein Lkw gegen die Brücke prallte und zwei Insassen (22 und 18 Jahre alt) schwer verletzt wurden, hat die Staatsanwaltschaft drei Gutachten in Auftrag gegeben.
- Untersucht werden die Statik der Brücke, der technische Unfallhergang (insbesondere ob der Kran des Lkw nicht vollständig eingefahren war) sowie eine Blutanalyse des Fahrers auf beeinträchtigende Substanzen, da vor Ort kein Alkotest möglich war.
- Die beiden Verletzten wurden nach aufwendiger Rettung in die Kepler Uniklinik gebracht, operiert und befinden sich inzwischen auf dem Weg der Besserung; die Gutachter haben drei Monate Zeit für ihre Berichte.