Diversion nach schwerem Zugsunglück bei Villach
Der angeklagte Lokführer hatte am 20. Jänner 2023 ein "Halt" zeigendes Hauptsignal im Bahnhof Fürnitz überfahren und war mit einem entgegenkommenden Zug seitlich kollidiert und entgleist. Der Gegenzug war unter anderem mit Kerosin beladen, das sich entzündete - der hohe Sachschaden entstand sowohl durch den Brand als auch durch die Verunreinigung des Erdreiches. Zu dem Vorfall war es gekommen, weil eine der beiden Lokomotiven des Güterzuges des 36-Jährigen ein defektes Zugsicherungssystem hatte. Ein Tausch der beiden Loks, sodass die voll funktionstüchtige Lokomotive führend gewesen wäre, sei in Tarvis nicht möglich gewesen, hatte der Zugführer 2024 bei der Auftaktverhandlung gesagt - also sei er weiter in Richtung Fürnitz gefahren. Das Vorsignal, das auf das Hauptsignal vorbereitet und zum Bremsen hätte veranlassen sollen, hatte er laut eigener Aussage als grün wahrgenommen.
Ein Gutachten des Sachverständigen Christian Kastner ergab jedoch, dass dieses Signal bereits "Vorsicht", also den Hinweis darauf, dass das nächste Hauptsignal rot sei, anzeigte, als der Zug des Angeklagten noch 1.800 Meter von dem Signal entfernt war. Der Angeklagte gestand das vor Gericht dann auch ein. "Ich übernehme die Verantwortung für das Überfahren des Signals, ich musste durch das Gutachten feststellen, dass meine Wahrnehmung getäuscht wurde", so der Deutsche.
Die Privatbeteiligtenvertreter, sie stellten Forderungen in Höhe von mehr als 15 Millionen Euro, stellten erneut Fragen über den genauen Ablauf und die Vorgehensweise des Arbeitgebers des Lokführers. Verteidiger Andrej Mlecka wies dabei entschieden zurück, dass der Angeklagte die Störung erst im österreichischen Eisenbahnnetz vorgetäuscht hätte. Zudem merkte er an, dass der Unfall mit einer Regelung, die danach getroffen wurde, hätte verhindert werden können. Züge, die eine Störung der Zugsicherungssysteme aufweisen, durften zum Unfallzeitpunkt maximal 100 km/h schnell fahren, inzwischen ist die Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h festgelegt.
Niedrige Diversion, hohe Gutachterkosten
Der Angeklagte erhielt in Anbetracht des Eingeständnisses des Fehlers und seiner Unbescholtenheit eine Diversion in der Höhe von 180 Tagessätzen. Da er Vater von vier Kindern ist, beläuft sich der Tagessatz auf sechs Euro, zusätzlich sind 200 Euro Gerichtspauschale sowie die Gutachterkosten zu tragen, insgesamt beläuft sich die Summe auf 13.114 Euro. Bezirksanwältin Daniela Domenig gab keine Erklärung ab, die Privatbeteiligtenvertreter sprachen sich geschlossen gegen die Diversion aus. Richterin Pušnik verwies darauf, dass bezüglich der geltend gemachten Kosten zumindest zwei Zivilprozesse sowie außergerichtliche Verhandlungen liefen. Die Sachschäden seien zivilrechtlich zu klären und im Strafverfahren nicht vordergründig.
Zusammenfassung
- Nach einem Zugsunglück mit Millionenschaden bei Villach im Jänner 2023 wurde ein 36-jähriger deutscher Lokführer zu einer Diversion von 13.114 Euro verurteilt, nachdem er ein rotes Signal überfahren und einen Zusammenstoß verursacht hatte.
- Beim Unfall kollidierten zwei Güterzüge, wobei Kerosin in Brand geriet und das Erdreich verunreinigt wurde; die Privatbeteiligten fordern über 15 Millionen Euro Schadenersatz, der aber in Zivilverfahren behandelt wird.
- Als Folge des Unfalls wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Züge mit defektem Zugsicherungssystem von 100 km/h auf 50 km/h gesenkt.