Diversion nach Legionellen-Fall in Kärntner Gasthof
Legionellen treten in ungenügend erhitztem Leitungswasser auf. Sie werden durch vernebeltes Wasser übertragen und lösen Lungenentzündungen aus. Diese Bakterien wurden im vergangenen Jahr auch im Gasthof des 51-jährigen Kärntners festgestellt, sein Betrieb behördlich gesperrt. Trotzdem wurde ein Zimmer vermietet - und prompt erkrankte ein Gast an einer Lungenentzündung, weshalb dem Betreiber fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wurde.
Der Gastwirt bekannte sich - wie schon im Ermittlungsverfahren - vollumfänglich schuldig. Dass er überhaupt vor Gericht musste, war einem unglücklichen Umstand zu verdanken. Denn eigentlich war ihm schon im Ermittlungsverfahren eine Diversion angeboten worden. Wegen eines Hickhacks mit der Haftpflichtversicherung wurde allerdings die Frist für die Zahlung der 3.500 Euro versäumt, weshalb es zum Prozess kam. Nachdem Richterin Sabine Götz festgestellt hatte, dass das Geld inzwischen geflossen ist, war der Prozess nach wenigen Minuten auch schon wieder beendet.
Zusammenfassung
- Ein 51-jähriger Kärntner Gastwirt musste sich vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten, weil ein Gast nach Übernachtung in seinem trotz behördlicher Sperre vermieteten Zimmer an einer durch Legionellen ausgelösten Lungenentzündung erkrankte.
- Obwohl dem Wirt bereits im Ermittlungsverfahren eine Diversion angeboten wurde, kam es wegen einer verspäteten Zahlung von 3.500 Euro infolge eines Versicherungsstreits doch zum Prozess.
- Nachdem die Zahlung nachgeholt wurde, stimmten Gericht und Staatsanwaltschaft der Diversion zu und das Verfahren wurde nach wenigen Minuten eingestellt.