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Diversion nach Brückeneinsturz in Linz

31. Jan. 2026 · Lesedauer 2 min

Nach dem Einsturz einer Fußgängerbrücke im Juli in Linz, bei dem ein Lkw-Fahrer und sein Beifahrer schwer verletzt worden waren, hat das Ermittlungsverfahren gegen den 22-jährigen Lenker nun mit einer Diversion geendet. Dies sei bereits endgültig, bestätigte Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder der APA einen Bericht der "Kronen Zeitung". Den Ausschlag habe ein Kfz-Gutachten gegeben. Der bisher unbescholtene Mann zahlte eine Geldstrafe von 2.495 Euro.

Das Gutachten bescheinigte dem Lkw samt Kranaufbau eine Gesamthöhe von 4,2 Metern. Bei der Brücke in Linz-Auwiesen bestand ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 3,6 Metern Höhe. Dieses soll der 22-Jährige ignoriert haben. Er rechtfertigte sich, das Schild sei mit einem Pickerl überklebt gewesen und daher nicht ausreichend sichtbar. Das Gutachten kam aber zu dem Schluss, dass der Lenker den Inhalt des Schildes trotz Aufkleber habe erkennen können. Zwei weitere Gutachten bestätigten, dass "die Brücke ohne Tadel" gewesen sei, so Breiteneder.

Der Laster war am 16. Juli vormittags gegen die Brücke geprallt, worauf ein 50 Tonnen schweres Bauteil auf die Führerkabine krachte. Der 22-jährige Fahrer sowie der 18-jährige Beifahrer wurden darin eingeklemmt und konnten erst nach einem aufwendigen Rettungseinsatz befreit und in die Linzer Kepler Uniklinik eingeliefert werden, wo sie mehrere Stunden operiert wurden.

Zusammenfassung
  • Ein Gutachten stellte fest, dass der Lenker das Höhenverbot trotz eines überklebten Schildes hätte erkennen können, während zwei weitere Gutachten bestätigten, dass die Brücke in einwandfreiem Zustand war.