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Deutscher soll Ehefrau getötet und einbetoniert haben

28. Nov. 2025 · Lesedauer 2 min

Ein 31 Jahre alter Mann soll in Deutschland seine getrennt lebende Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet und in einer vorher ausgehobenen Grube einbetoniert haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nun Anklage wegen Mordes gegen den Deutschen erhoben, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Die Anklageschrift werfe ihm Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen vor.

Das 31 Jahre alte Opfer war demnach bereits 2024 aus dem gemeinsam bewohnten Haus ausgezogen, die Scheidung lief seit Anfang 2025. Die 31-Jährige habe finanzielle Forderungen gestellt und die Umgangsregelung für den vierjährigen gemeinsamen Sohn ändern wollen, schrieb die Staatsanwaltschaft.

Daraufhin soll der Mann den Entschluss gefasst haben, die Frau zu töten. Er habe bereits vor der Tat in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube ausgehoben, hieß es. Laut Anklageschrift habe er die Deutsche unter einem Vorwand im Juli 2025 gezielt in das von ihm bewohnte Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler gelockt.

Im Hausflur soll er sie mit mehreren Messerstichen getötet haben. "Im Anschluss soll er die Leiche in die zuvor hierfür ausgehobene Grube gelegt, diese mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche später fachgerecht verfliest haben", schrieb die Staatsanwaltschaft.

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Die Polizei habe nach einer Vermisstenanzeige ermittelt. Der 31-Jährige habe schließlich eingeräumt, seine Ehefrau getötet zu haben, schrieb die Behörde. "Die einbetonierte Leiche wurde im Boden vorgefunden und konnte freigelegt werden." Der 31-Jährige befinde sich in Untersuchungshaft. Das Landgericht Koblenz muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.

Zusammenfassung
  • Ein 31-jähriger Mann soll im Juli 2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler seine getrennt lebende Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet und die Leiche in einer vorbereiteten Grube einbetoniert haben.
  • Nach dem Geständnis des Verdächtigen wurde die einbetonierte Leiche gefunden, der Mann befindet sich in Untersuchungshaft und das Landgericht Koblenz prüft die Zulassung der Anklage.