Dalmatiner getötet: Schütze ist Justizwachebediensteter
Ratz verwies außerdem darauf, dass "zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Bediensteten abzuwarten" seien. "In weiterer Folge werden dann disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft."
Nach der Schussabgabe vom Dienstag wurde der 55-Jährige wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und der Tierquälerei der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt. Weiters wurde gegen ihn ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.
Das Justizministerium hat am Freitagabend auf APA-Anfrage mitgeteilt, dass der Schuss auf den Dalmatiner nicht aus der Dienstwaffe des 55-Jährigen abgegeben worden ist.