Corona-Regeln: Schwerpunktkontrollen in Clubs und Lokalen

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Die Behörden werden in den kommenden Wochen verstärkt Schwerpunktkontrollen der 3-G- bzw. 2-G-Regel in der Gastronomie - insbesondere in der Nachtgastronomie - durchführen. Das kündigte die Regierung am Montag an.

In einem Erlass haben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ist festgelegt, dass örtliche Behörden ab sofort Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie - insbesondere in der Nachtgastro - durchführen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der Exekutive.

Da es in den vergangenen Wochen immer wieder zu Clustern in Nachtlokalen und nicht ausreichender Gästeregistrierung gekommen ist, soll die Einhaltung der 3-G- bzw. 2-G-Regeln nun strenger kontrolliert werden. Die Kontrollen werden vorrangig auf die Betreiber des jeweiligen Gastgewerbes fokussieren, heißt es in einer entsprechenden Aussendung am Montag.

Seit knapp zwei Wochen werden Verstöße gegen die 3-G-Regeln mit einer Geldstrafe von bis zu 90 Euro bestraft.

"Unser gemeinsames Ziel ist, damit die Öffnungen beibehalten und gut in den Herbst starten zu können", so Gesundheitsminister Mückstein. Tourismusministerin Köstinger meint: "Es liegt auch im Interesse der Gastronomiebetriebe, die 3G- und 2G-Nachweise ihrer Gäste zu kontrollieren, um zu verhindern, dass in diesem Bereich Cluster entstehen."

ribbon Zusammenfassung
  • Behörden führen ab sofort verstärkt Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Corona-Regeln in der Gastronomie durch. Besonders die Nachtgastronomie liegt dabei im Fokus.
  • Da es in den vergangenen Wochen immer wieder zu Clustern in Nachtlokalen und nicht ausreichender Gästeregistrierung gekommen ist, soll die Einhaltung der 3-G- bzw. 2-G-Regeln nun strenger kontrolliert werden.
  • Die Kontrollen werden vorrangig auf die Betreiber des jeweiligen Gastgewerbes fokussieren, heißt es in einer entsprechenden Aussendung am Montag.
  • Seit knapp zwei Wochen werden Verstöße gegen die 3-G-Regeln mit einer Geldstrafe von bis zu 90 Euro bestraft.

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