APA/GEORG HOCHMUTH

Corona-Lockerungen: Gastro-Sperrstunde ab Donnerstag um 24 Uhr

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Am Donnerstag, 10. Juni, kommt es laut Novelle zu weiteren Öffnungsschritten.

Die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung ermöglicht weitere Lockerungen ab 10. Juni, also ab Donnerstag. Dazu gehört etwa die Ausweitung der Sperrstunde auf 24 Uhr, die Anhebung der Auslastung für Kultureinrichtungen auf 75% und die Aufhebung der Masken und Abstandspflicht bei Zusammenkünften von bis zu 8 Menschen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sagte dazu in einer Aussendung: "Die steigende Impfbereitschaft und die gute epidemiologische Lage machen diese weiteren Lockerungen möglich." Er appellierte aber an die Bevölkerung, "die bestehenden Vorsichtsmaßnahmen weiter einzuhalten, sich jedenfalls impfen zu lassen und auch den Impftermin für die zweite Dosis auf jeden Fall wahrzunehmen."

Die neuen Regeln ab 10. Juni 

Aus der Verordnungsnovelle gehen auch die ersten Lockerungen hervor, die ab Donnerstag, dem 10 Juni, in Kraft treten. Die Lockerungen im Detail:

Allgemeine Regeln

  • Der Mindestabstand wird von zwei auf einen Meter gesenkt
  • Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 gesenkt (dies gilt für Sport, Handel und Museen)
  • Die Maskenpflicht outdoor entfällt
  • In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden

Gastronomie

  • Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet
  • Indoor sind maximal 8 Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt.
  • Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien

Kultur

  • Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75 Prozent

Schulen

  • Für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, betreute Ferienlager gilt ab 10.06.: Anhebung der max. Teilnehmerzahl auf 50

Private Zusammenkünfte

  • Indoor: bis acht Personen + Kinder zulässig
  • Outdoor: bis 16 Personen + Kinder zulässig
  • Eine Abstands- und Maskenpflicht bei bis zu acht Personen
  • Erhöhung der Anzeigepflicht. Diese gilt ab 17 Personen
  • Anhebung der Auslastung bei Seil- und Zahnradbahnen auf maximal 75 Prozent
  • Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben; ein 3-G-Nachweis ist erforderlich

Am Mittwoch wurden auch weitere Lockerungen ab Juli bekannt. Dann soll die Sperrstunde fallen und auch die Nachtgastronomie soll wieder öffnen dürfen.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Donnerstag, 10. Juni, kommt es laut Novelle zu weiteren Öffnungsschritten.
  • Der Mindestabstand wird von zwei auf einen Meter gesenkt - Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 gesenkt - Die Maskenpflicht outdoor entfällt
  • Gastronomie: Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet - Indoor sind maximal 8 Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt.
  • Kultur: Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75 Prozent
  • Private Zusammenkünfte: Indoor: bis acht Personen + Kinder zulässig - Outdoor: bis 16 Personen + Kinder zulässig - Eine Abstands- und Maskenpflicht bei bis zu acht Personen
  • Am Mittwoch wurden auch weitere Lockerungen ab Juli bekannt. Dann soll die Sperrstunde fallen und auch die Nachtgastronomie soll wieder öffnen dürfen.