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Causa Fellner: Scharf erzielt erneut Gegendarstellung

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Nach der Tageszeitung "Österreich" muss nun auch "Oe24" eine Gegendarstellung veröffentlichen. Der Beschluss des Straflandesgerichts ist nicht rechtskräftig.

Nach der Tageszeitung "Österreich" muss nun auch "Oe24" die vom Straflandegericht geforderte Gegendarstellung der Ereignisse rund um die Belästigungsvorwürfe von Wolfgang Fellner veröffentlichen.

Laut "Standard" habe "Oe24" keine Einwendungen erhoben. Nun muss die Darstellung binnen fünf Werktage veröffentlicht werden. Zudem wird Scharf eine Geldbuße von 500 Euro zugesprochen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Es ist ein erneuter Etappensieg für die ehemalige "Oe24"-Moderatorin Raphaela Scharf. Es ist bereits die zweite Gegendarstellung, die in diesem Fall veröffentlicht wird.

Erster Antrag Anfang Juli

Schon Anfang Juli stellte Scharfs Anwalt, Michael Rami, den Antrag vor dem Straflandesgericht. Laut einer Anordnung des Gerichts muss das Medienunternehmen nun klarstellen, dass Scharf sich vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft gegen den Medienmacher gewehrt hat. Wie der "Standard" berichtet, habe Scharf zur Anwaltschaft Kontakt aufgenommen, weil sie sich durch Fellners Verhalten belästigt fühlte. Auch eine Gehaltserhöhung habe sie nicht gefordert. Diese soll ihr von Fellner in Aussicht gestellt worden sein.

Im Mai zog Fellner Teile seiner Klage gegen Ex-Mitarbeiterin Raphaela Scharf zurück.

Fellner spricht von "Rache"

Fellner wird von seiner ehemaligen Mitarbeiterin, Raphaela Scharf, vorgeworfen, er habe sie bei einem Fotoshooting 2019 "begrapscht" und sie mehrmals sexuell belästigt. Fellner selbst bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet sie als "absurd und erfunden". Fellner spricht von einer "Racheaktion", weil Raphaela Scharf entlassen worden sei und klagte auf Unterlassung der Vorwürfe. Der Prozess wurde vertagt. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach der Tageszeitung "Österreich" muss nun auch "Oe24" die vom Straflandegericht geforderte Gegendarstellung der Ereignisse rund um die Belästigungsvorwürfe von Wolfgang Fellner veröffentlichen.
  • Laut "Standard" habe "Oe24" keine Einwendungen erhoben. Nun muss die Darstellung binnen fünf Werktage veröffentlicht werden. Zudem wird Scharf eine Geldbuße von 500 Euro zugesprochen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
  • Es ist ein erneuter Etappensieg für die ehemalige "Oe24"-Moderatorin Raphaela Scharf. Es ist bereits die zweite Gegendarstellung, die in diesem Fall veröffentlicht wird.

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