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Buwog-Prozess: Grasser, Meischberger und Co haben schriftliches Urteil erhalten

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Knapp 14 Monate nach den Schuldsprüchen im Buwog-Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger ist das schriftliche Urteil zugestellt worden.

Am 4. Dezember 2020 wurden Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie die (Ex-)Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger und weitere Nebenangeklagte im größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik schuldig gesprochen.

Knapp 14 Monate nach dem Urteilsspruch hat Richterin Marion Hohenecker den Angeklagten das schriftliche Urteil zukommen lassen, wie eine Sprecherin des Wiener Landsgerichts für Strafsachen Freitagfrüh mitteilte. Grundsätzlich ist eine Nichtigkeitsbeschwerde binnen vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils einzubringen. Im Falle extremen Umfangs des Verfahrens hat das Landesgericht diese Frist über Antrag aber zu verlängern.

Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu sieben und Hochegger zu sechs Jahren. Die Verteidigung meldete bereits Rechtsmittel gegen das Urteil an, es ist also nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren findet am Obersten Gerichtshof statt.

Die Causa Buwog/Terminal Tower dreht sich um die Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften. Grasser wurde im Strafprozess wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt, der Zweitangeklagte Meischberger der Beihilfe zu Grassers Taten sowie der Beweismittelfälschung. Sechs weitere Mitangeklagte wurden bereits rechtskräftig freigesprochen.

Mammutprozess mit 150 Zeugenaussagen

Im Hauptverfahren wurden neben den Angeklagten über 150 Zeuginnen und Zeugen gehört. Die Verhandlungsprotokolle haben mehr als 16.000, die umfangreiche Urteilsausfertigung umfasst knapp 1.300 Seiten. Bereits die Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war 825 Seiten stark.

Dem dreijährigen Prozess - die Hauptverhandlung begann am 12. Dezember 2017 - waren sieben Jahre dauernde Ermittlungen durch die WKStA vorausgegangen.

Bereits neue Anklage gegen Grasser

Gegen Grasser gibt es bereits eine weitere Anklage durch die WKStA, diesmal geht es um Steuerhinterziehung bei seiner Provision als Meinl-Berater. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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ribbon Zusammenfassung
  • Knapp 14 Monate nach den Schuldsprüchen im Buwog-Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger ist das schriftliche Urteil zugestellt worden.
  • Knapp 14 Monate nach dem Urteilsspruch hat Richterin Marion Hohenecker den Angeklagten das schriftliche Urteil zukommen lassen, wie eine Sprecherin des Wiener Landsgerichts für Strafsachen Freitagfrüh mitteilte.
  • Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu sieben und Hochegger zu sechs Jahren. Die Verteidigung legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein, es ist also nicht rechtskräftig.
  • Die Causa Buwog/Terminal Tower dreht sich um die Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften.
  • Grasser wurde im Strafprozess wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt, der Zweitangeklagte Meischberger der Beihilfe zu Grassers Taten sowie der Beweismittelfälschung.
  • Dem dreijährigen Prozess - die Hauptverhandlung begann am 12. Dezember 2017 - waren sieben Jahre dauernde Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft vorausgegangen.

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