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Brandstiftungsprozess gegen Kärntner Feuerwehrmann vertagt

21. Aug. 2025 · Lesedauer 4 min

Auch am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag, hat ein wegen Brandstiftung angeklagter 24-jähriger Feuerwehrmann seine Unschuld vor einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt beteuert. Der Mann soll in den Jahren 2023 und 2024 sieben Brände in und vor dem Mehrparteien-Wohnhaus, in dem er wohnt, gelegt haben. Zeugen belasteten ihn am Donnerstag. Die Verhandlung wurde wegen neuer Beweisanträge vertagt.

"Ich war leidenschaftlich bei der Feuerwehr", erklärte der 24-Jährige der vorsitzenden Richterin Claudia Bandion-Ortner, warum er mehrere Poster von Feuerwehrmännern im Einsatz in seiner Wohnung aufgehängt habe. Finanziell sei es ihm gut gegangen, als die Brände begonnen hatten. "Sie hatten doch einen Privatkredit offen", entgegnete die Richterin. Der sei für finanzielle Rückstände aus der Zeit beim Bundesheer gewesen, erinnerte sich der Angeklagte.

Die Versicherung des Angeklagten forderte als Privatbeteiligte mehr als 100.000 Euro. Der Angeklagte hatte sich nach einem Dachstuhlbrand rund 61.000 Euro auszahlen lassen, weil seine Möbel vom Löschwasser beschädigt worden waren. Den Anspruch habe er durch gefälschte Kaufverträge erwirkt, wonach er Einrichtungsgegenstände und Mobiliar von seiner damaligen Freundin, seiner Mutter und deren Partner gekauft habe, gab der 24-Jährige vor Gericht zu - es besteht der Verdacht, dass er den Brand aufgrund finanzieller Nöte gelegt haben hätte können. Sein Verteidiger wandte an dieser Stelle ein, dass dem Angeklagten nur ungefähr 6.000 bis 7.000 Euro direkt ausbezahlt worden seien, der Rest sei über Rechnungen abgewickelt worden.

Die ehemalige Freundin des Angeklagten, mit der er von November 2023 bis August 2024 zusammen war, belastete mit ihrer Zeugenaussage sich selbst und ihren Ex-Freund, indem sie zugab, Verträge über den vermeintlichen Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen unterschrieben zu haben, angeblich mit Zustimmung des Versicherungsvertreters. Den Vorwurf der Richterin, dass sich also die Möbel zum Zeitpunkt des Brandes nicht in seiner Wohnung befunden hatten und er dennoch die Entschädigung kassiert hatte, versuchte der Angeklagte damit zu rechtfertigen, dass er nach dem Brand alles neu kaufen hätte müssen.

Belastendes Beweismaterial

Ein Video, auf dem der Angeklagte spätabends am 29. Oktober 2024 beim Betreten seiner Wohnung zu sehen ist, in Socken, mit eingeschalteter Taschenlampe und ausgeschalteter Stiegenhausbeleuchtung, könne laut dem Gericht den Verdacht erwecken, dass der Angeklagte den Dachboden angezündet habe und nicht auffallen wollte. Er habe lediglich seine Brieftasche gesucht, so der Angeklagte. Warum die Taschenlampe noch eingeschaltet war, nachdem im Video die Brieftasche in der hinteren Hosentasche des Angeklagten erkennbar war, konnte der 24-Jährige nicht schlüssig erklären.

Als Zeuge sagte auch der Kommandant der direkt im Mehrparteienhaus befindlichen Feuerwehr aus. Nach den ersten Bränden habe er vier Kameras installiert. Auf den Aufzeichnungen sei keine von außen kommende Person ersichtlich, also konnte nur ein Hausbewohner für die Brände im Kellerabteil verantwortlich sein. Ob er sich denn vorstellen könne, wer der Brandstifter sei, wollte die Richterin vom Kommandanten wissen. "Niemand hätte ein Motiv gehabt. Das ist alles komplett sinnlos und sinnbefreit", seine Antwort.

Aussage widerlegt

Die Verteidigungsstrategie, dass sich die Brandlegung am 6. November 2024 zeitlich nicht ausgehen habe können, widerlegte der zuständige Abteilungsinspektor des Landeskriminalamtes mit seiner Zeugenaussage. Der Angeklagte hatte dem Gericht geschildert, dass er an dem Tag mit einem Kollegen von Forstarbeiten zu seinem Wohngebäude zurückgekehrt sei. Die beiden hätten Werkzeuge von einem Fahrzeug ins andere umgeladen und noch Eis kratzen müssen. Das bestätigte besagter Kollege in seiner Zeugenaussage. In den polizeilichen Berechnungen wurden "fünf Minuten für das Umladen und Eiskratzen" berücksichtigt, so der Inspektor. Das Ergebnis: Der Angeklagte hätte den Weg in den Keller und in seine Wohnung in der angegebenen Zeit zurücklegen und die Tat ausführen können.

Weshalb es denn zum Verdacht gegen den Angeklagten gekommen sei, wollte die Richterin vom Inspektor wissen. Beim ersten Brand in einem Müllcontainer sei der 24-Jährige der Brandentdecker gewesen und habe gelöscht. Wenige Stunden später, als ein Pkw brannte, sei er bei den Löschmaßnahmen im Einsatz gewesen. Der Hauptverdacht begründe sich auf den Dachstuhlbrand vom 12. September 2023, bei welchem Erhebungen ergeben hätten, dass nur ein begrenzter Personenkreis in den Dachbodenbereich gelangen hätte können. Die anderen infrage kommenden Personen hätten Alibis und keine Motive.

Beweisanträge und Vertagung

Mit dem errechneten Wegdiagramm der zuständigen Beamten zeigte sich der Verteidiger nicht einverstanden und forderte als Beweisantrag einen Ortsaugenschein. Der Schöffensenat stimmte einem weiteren Beweisantrag zu, wonach ein Sachverständiger aus Psychiatrie und Neurologie ein Gutachten zur Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten erstellen soll. Die Verhandlung wurde vertagt und soll im Oktober oder November fortgesetzt werden.

Zusammenfassung
  • Ein 24-jähriger Feuerwehrmann steht vor Gericht, weil er zwischen 2023 und 2024 insgesamt sieben Brände in seinem eigenen Wohnhaus gelegt haben soll.
  • Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, wird jedoch durch Zeugenaussagen seiner Ex-Freundin, des Feuerwehrkommandanten und eines Polizeibeamten belastet.
  • Nach einem Dachstuhlbrand erhielt der Mann rund 61.000 Euro von der Versicherung, wobei er gefälschte Kaufverträge für Einrichtungsgegenstände vorlegte.
  • Die Versicherung fordert als Privatbeteiligte mehr als 100.000 Euro, während der Angeklagte angibt, nur etwa 6.000 bis 7.000 Euro direkt erhalten zu haben.
  • Die Verhandlung wurde wegen neuer Beweisanträge, darunter ein psychiatrisches Gutachten zur Persönlichkeitsstruktur, auf Oktober oder November vertagt.