Boris Becker gewinnt Rechtsstreit gegen Oliver Pocher
Pocher (47) durfte laut dem früheren Urteil strittige Bildsequenzen des Fernsehbeitrags nicht mehr weiter verbreiten. Außerdem musste er die betreffenden Filmausschnitte löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht waren.
Das Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil damals keine Revision zum BGH zugelassen. Dagegen wollte sich Pocher am BGH wehren - seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde jetzt aber zurückgewiesen, wie der Sprecher auf Anfrage mitteilte. Der Rechtsweg in dieser Sache sei nun ausgeschöpft, sagte Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad. "Die Rechtsauffassung, die wir vertreten haben, hat sich letztendlich bestätigt." Weder Becker noch Pocher waren damals vor Gericht erschienen. Pochers Anwältin, die ihn bisher in dieser Sache vertreten hatte, war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Anwältin bringt Verfassungsbeschwerde ins Spiel
Pochers Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, sie halte die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde für inakzeptabel. Es wäre ihrer Ansicht nach zu erwarten gewesen, dass der BGH als höchste Instanz die "vorliegende Fehlentscheidung" nach Recht- und Gesetzmäßigkeit hin überprüft und entsprechend korrigiert, wie Cronemeyer in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte. "Ich werde nunmehr mit meinem Mandanten besprechen, ob er Verfassungsbeschwerde einlegt, um diese Entscheidung, die gravierend gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt, aufzuheben."
Unter dem Slogan "Make Boris rich again" wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz war zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.
Zusammenfassung
- Boris Becker (57) hat den Rechtsstreit gegen Oliver Pocher (47) um die Verbreitung von Bildmaterial aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" endgültig gewonnen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Pochers Beschwerde zurückgewiesen hat.
- Pocher darf laut rechtskräftigem Urteil bestimmte Bildsequenzen nicht mehr weiterverbreiten und musste entsprechende Filmausschnitte von seinen Internetpräsenzen löschen.
- In der Sendung wurde unter dem Motto "Make Boris rich again" ein Spendenaufruf gestartet, bei dem Becker einen dreistelligen Eurobetrag erhielt, ohne davon zu wissen.
