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Bombendrohung in Linz: Anrufer muss Einsatz nicht bezahlen

28. Juni 2025 · Lesedauer 2 min

Jener Mann, der am 22. Mai 2024 mit einer Bombendrohung für die Räumung des zwölf Stockwerke hohen Amtsgebäudes der Polizei in der Linzer Nietzschestraße gesorgt hat, muss nicht für die Kosten der Evakuierung aufkommen. Wie die "Kronen Zeitung" am Samstag berichtete, hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich einer Beschwerde des Schweizers stattgegeben. Der Mann sei zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldhaft gewesen.

Für eine Kostenersatzpflicht sei jedoch ein Vorsatz Voraussetzung. "Wegen Geisteskrankheit oder tiefgreifender Bewusstseinsstörung" könne der Mann laut Strafrecht nicht vorsätzlich gehandelt haben, heißt es. Auch ein Strafverfahren der Schweizer Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Drohung gegen den Mann sei mittlerweile eingestellt worden, so die "Kronen Zeitung". Ärztliche Gutachten hätten ergeben, dass der Verdächtige an paranoider Schizophrenie leide und sich zum Tatzeitpunkt in einer psychotischen Phase befand.

Der Schweizer hatte sich damals telefonisch bei der Linzer Polizei gemeldet und angekündigt, dass "in fünf Minuten" etwas explodiere. Die Polizei reagierte sofort und begann umgehend mit der Räumung des Komplexes. In dem Gebäude sind sowohl das Linzer Stadtpolizeikommando, Abteilungen des Landeskriminalamtes als auch das Einsatzkommando Cobra untergebracht.

Nachdem die Frist abgelaufen war und Spürhunde das Gebäude ohne Bombenfund durchsuchten, konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zurück in ihre Büros. Der amtsbekannte Schweizer konnte rasch als Anrufer ausgeforscht werden und bekam im Oktober des Vorjahres eine Rechnung über die Einsatzkosten in der Höhe von 4.420 Euro. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein.

Beim Bombendroher handelt es sich übrigens nicht um jenen Schweizer, der in der Vergangenheit Drohmails gegen ein Einkaufszentrum in Salzburg, den Bahnhof Wels, eine Schule in Linz sowie eine in Graz verfasst haben soll. Hier hat die Staatsanwaltschaft St. Gallen im Frühjahr das Verfahren übernommen. Gegen eine weitere Tätergruppe, die aus Deutschland operiert, laufen noch in Linz Ermittlungen.

Zusammenfassung
  • Am 22. Mai 2024 sorgte ein Schweizer mit einer telefonischen Bombendrohung für die Räumung eines zwölfstöckigen Polizei-Amtsgebäudes in Linz, in dem unter anderem das Stadtpolizeikommando und das Einsatzkommando Cobra untergebracht sind.
  • Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entschied, dass der Mann die Einsatzkosten von 4.420 Euro nicht zahlen muss, da laut ärztlichen Gutachten eine paranoide Schizophrenie vorlag und er zur Tatzeit schuldunfähig war.
  • Ein Strafverfahren der Schweizer Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Drohung wurde eingestellt, und gegen eine andere Tätergruppe aus Deutschland wird weiterhin ermittelt.