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Bewährungsstrafe für Frau, die Passanten mit Messer bedrohte

Heute, 11:12 · Lesedauer 4 min

Am Wiener Landesgericht ist am Mittwoch eine Frau zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden, nachdem sie am 18. April 2025 am Hauptbahnhof mit einem Passanten in eine Auseinandersetzung geraten war. Nach einem verbalen Schlagabtausch und wechselseitigen Bespuckungen hatte die 31-Jährige aus ihrem rechten Stiefel ein Messer gezogen und dem Mann einen Stich in den Hals angedroht. "Ich wollte, dass er aus meinem psychischen Feld geht", führte die Angeklagte ins Treffen.

Knapp zwei Monate zuvor - am 13. Februar - hatte sie in einem Gebäude in der Laxenburger Straße in Favoriten einem anderen Mann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, was eine aufgeplatzte Lippe zur Folge hatte. Von diesem Mann habe sie sich bedroht gefühlt, weil dieser auf ihr "Energiefeld" eingewirkt und sie aufgrund eines Infekts geschwächt gewesen sei, erläuterte die Angeklagte. Sie sei damals mit ihrer Mutter in eine Airbnb-Wohnung geflüchtet, weil beständige "Energiefeld-Attacken" auf sie stattgefunden hätten.

"Ich spüre Felder um mich herum", erfuhr der Richter von der ganz in Schwarz gekleideten Angeklagten. Diese Felder würden sie "bespitzeln". Es mache sie "wütend, dass man meine Privatsphäre so nötigen kann". Sie habe in Nightjets der ÖBB und "bei Freunden" diesen Mächten zu entgehen versucht, schließlich habe sie in der Airbnb-Wohnung Ruhe gesucht.

In der Unterkunft war sie dem Hausbetreuer aber offenbar zu laut. Dieser wies sie darauf hin, ruhiger zu sein. "Da hat sie mir gleich die Faust gegeben", schilderte der 36-jährige Mann dem Richter. Er sei nach dem Schlag gleich in seine Wohnung gelaufen und habe die Polizei gerufen, "weil eine Deeskalation nicht mehr möglich war. Da hat sie mir die Tür halb eingetreten. Sie hat minutenlang dagegen geschlagen in ihrer Rage."

"Hatte Angst um mein Augenlicht"

"Das war eine billigste Ghetto-Tür", hielt die Angeklagte dem entgegen. Der Mann sei auf sie losgegangen, behauptete sie: "Ich hatte Angst um mein Augenlicht." Sie habe nicht anders handeln können: "Es war Notwehr."

Zu der Auseinandersetzung mit dem anderen Mann kam es, weil die 31-Jährige am Hauptbahnhof mit ihrer Einkaufstasche an dem 55-Jährigen angestreift war. In weiterer Folge gerieten die zwei aneinander und bedachten sich wechselseitig mit Verbalinjurien. Sie müsse sich "gewisse Wörter" nicht gefallen lassen, führte die Angeklagte an: "Es war Frühling. Die Männer sind da so, wie soll ich sagen." In diesem Fall sei ihr Kontrahent aber zu weit gegangen: "Er hat nicht abgelassen von mir."

Messer gegen "telepathische" Bedrohungen

Sie trage in ihren Stiefel stets ein Messer bei sich, seit sie "telepathisch bedroht" werde, gab die 31-Jährige zu Protokoll: "Es ist ein Gemüsemesser, mit dem ich mir einen Wurstsemmel schneid' oder einen Paprika." Sie räumte ein, das Messer gezogen und gegen ihren Widersacher gerichtet zu haben: "Aber den Schaft habe ich nicht runtergetan." Der Mann sei "einfach nicht aus meinem Feld gegangen. Ermorden wollte ich ihn nicht. Ich wollte, dass er verschwindet."

Wenn ein Mann "nicht geht", wisse sie sich zu helfen, verriet die Angeklagte: "Ich war innerlich aufgewühlt und hab' mich bedroht gefühlt. Ich wollt' ihn in die Flucht schlagen. Ich werde seit Jahren von telepathischen Mächten attackiert. Da war ich aufgereizt." Zum einen würden sie "die Felder begrapschen", zum anderen seien Männer ihr gegenüber grundsätzlich "sehr nötigend. Ich bin schon drauf und dran, ins Ausland zu gehen deswegen. Ich pack das in Österreich nicht mehr."

Der Vorfall am Hauptbahnhof wurde vom Gericht als gefährliche Drohung qualifiziert, jener in der Laxenburger Straße als Körperverletzung und Sachbeschädigung. Bei einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr erschienen dem Richter vier Monate tat- und schuldangemessen, die die Frau unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen bekam. Damit waren die 31-Jährige und die Staatsanwältin einverstanden. Da die Angeklagte anwaltlich nicht vertreten war, ist das Urteil formal nicht rechtskräftig. Die 31-Jährige kann das Urteil noch binnen drei Tagen beeinspruchen.

Zusammenfassung
  • Eine 31-jährige Frau wurde am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt, nachdem sie am 18. April 2025 am Hauptbahnhof einen 55-jährigen Passanten mit einem Messer bedroht hatte.
  • Bereits am 13. Februar 2025 schlug sie einem 36-jährigen Hausbetreuer in Favoriten ins Gesicht, was zu einer aufgeplatzten Lippe führte und als Körperverletzung sowie Sachbeschädigung gewertet wurde.
  • Die Angeklagte begründete ihr Verhalten vor Gericht mit angeblichen "Energiefeld-Attacken" und "telepathischen Bedrohungen" und akzeptierte gemeinsam mit der Staatsanwältin das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.