APA/HELMUT FOHRINGER

Beschuldigter bestreitet Vorwürfe in St. Pöltner Mordprozess

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Der zweitägige Prozess wegen Mordes und schweren Raubes gegen einen 40-Jährigen hat am Dienstag am Landesgericht St. Pölten seinen Lauf genommen. Der Beschuldigte soll Ende Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth eine 52-jährige Oberösterreicherin getötet haben. Zum Auftakt der Geschworenenverhandlung bestritt der deutsche Staatsbürger sämtliche Vorwürfe. Am Mittwoch wird das Urteil erwartet.

Der zweitägige Prozess wegen Mordes und schweren Raubes gegen einen 40-Jährigen hat am Dienstag am Landesgericht St. Pölten seinen Lauf genommen. Der Beschuldigte soll Ende Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth eine 52-jährige Oberösterreicherin getötet haben. Zum Auftakt der Geschworenenverhandlung bestritt der deutsche Staatsbürger sämtliche Vorwürfe. Am Mittwoch wird das Urteil erwartet.

Die Leiche der 52-Jährigen war am späten Abend des 28. Mai vergangenen Jahres in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums WestSide City entdeckt worden. Stunden zuvor soll die Frau nach Ladenschluss der Supermarktfiliale, in der sie beruflich tätig war, das Areal auf dem Weg zu ihrem Auto überquert haben. Bevor sie einstieg, soll die Oberösterreicherin auf den Beschuldigten getroffen sein. Der Unterstandslose hatte seinen eigenen Pkw laut Anklage auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums abgestellt.

Der 40-Jährige soll sein Opfer zu Boden befördert und längere Zeit gewürgt haben. Bevor der Deutsche die Frau in einem Gebüsch neben dem Parkplatz ablegte, soll er ihr mit einem Schnittwerkzeug die Ellenarterie der linken Hand durchtrennt haben. Als Todesursache wurde nach Angaben von Staatsanwalt Leopold Bien eine "komprimierende Gewalteinwirkung gegen den Hals" festgestellt.

"Hier und heute geht es um eine Zeitspanne von neun Minuten im Leben zweier Menschen", führte Bien in seinem Eröffnungsvortrag aus. "Am Ende dieser neun Minuten war eine Frau tot, bestialisch ermordet - und der Andere ein Mörder", sagte der Vertreter der Anklagebehörde.

Der Beschuldigte sah dies völlig anders, sprach davon, zum Tatzeitpunkt gegen 20.30 Uhr gar nicht auf dem Parkplatz gewesen zu sein. Die 52-Jährige kannte der Angeklagte eigenen Angaben zufolge lediglich vom Sehen. Einen unabsichtlichen Zusammenstoß mit ihr habe es am Vormittag des 28. Mai gegeben. Er habe als Kunde im Geschäft hinuntergefallene Flaschen aufgehoben, dabei sei er von der arbeitenden Oberösterreicherin unabsichtlich am linken Nasenflügel gekratzt worden. Die von ihm stammenden DNA-Spuren unter den Fingerkuppen der 52-Jährigen entstanden aus Sicht des Deutschen bei diesem Zusammenstoß.

Ein weiteres Beweismittel, das bei der Verhaftung am 29. Juli 2019 bei ihm gefundene Handy der Oberösterreicherin, will der Beschuldigte von einem Mann gekauft haben, der sich - so wie er selbst - öfters auf dem Parkplatz der WestSide City aufgehalten hatte. Dass der Verkäufer nicht ausgeforscht werden konnte, könne er sich nicht erklären, führte der 40-Jährige aus.

Am Nachmittag waren zwei Gutachter am Wort. Der molekulargenetischen Expertise zufolge wurden DNA-Spuren des Angeklagten an Gewand und Körper der Getöteten und darüber hinaus an einigen Stellen im Pkw der 52-Jährigen gefunden. Reine DNA-Profile des Beschuldigten wurden nach Angaben der Sachverständigen etwa an zwei Fingern der linken Hand des Opfers nachgewiesen. Auch an einem weiteren Finger seien Spuren entdeckt worden. Generell seien die Fingernägel der Oberösterreicherin stark erdig verunreinigt gewesen, von zehn Fingerkuppen seien neun analysierbar gewesen.

Sichergestellt wurden vier Messer aus dem Besitz des Angeklagten, an keinem davon sei allerdings das DNA-Profil der 52-Jährigen entdeckt worden. Keine DNA-Spuren gefunden wurden auch am Hals des Opfers. Eventuell könnten vom Täter beim Würgen Handschuhe getragen worden sein, sagte die Gutachterin.

Der gerichtsmedizinische Sachverständige gab an, dass bei der Frau im Rahmen der Obduktion Verletzungen, die typisch für ein Würgen mit zwei Händen sind, festgestellt worden seien. Ursächlich für den Tod sei hauptsächlich diese komprimierende Gewalt gegen den Hals gewesen. Der vom Opfer erlittene Schnitt in die Ellenarterie sei hingegen für sich alleine gesehen nicht dazu geeignet, bei einem gesunden Menschen zum Tod zu führen.

Nach der Einvernahme des Beschuldigten wurden vier Familienmitglieder des Opfers befragt. Die Öffentlichkeit wurde dabei ausgeschlossen. Am Nachmittag stand der Vortrag der Sachverständigen-Gutachten auf dem Programm.

ribbon Zusammenfassung
  • Der zweitägige Prozess wegen Mordes und schweren Raubes gegen einen 40-Jährigen hat am Dienstag am Landesgericht St. Pölten seinen Lauf genommen.
  • Der Beschuldigte soll Ende Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth eine 52-jährige Oberösterreicherin getötet haben.
  • Zum Auftakt der Geschworenenverhandlung bestritt der deutsche Staatsbürger sämtliche Vorwürfe.
  • Keine DNA-Spuren gefunden wurden auch am Hals des Opfers.

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