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Berufungsverhandlung um betäubte und vergewaltigte Ehefrau

Heute, 20:31 · Lesedauer 2 min

Im Wiener Justizpalast wird am Mittwoch entschieden, ob es bei sieben Jahren Haft für einen mittlerweile 43-Jährigen bleibt, der im Jahr 2014 im Bezirk Bruck an der Leitha heimlich seine Partnerin mit Schlafmitteln betäubt und vergewaltigt hatte. Das Landesgericht Korneuburg hatte ihn im September 2025 für schuldig befunden, gegen das Strafausmaß legte der Mann Rechtsmittel ein. Nun muss sich ein Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Wien mit der Strafberufung auseinandersetzen.

Der Mann war zunächst über E-Mail mit einem Deutschen, der in Niedersachsen über 15 Jahre hinweg seine Ehefrau immer wieder sediert und vergewaltigt hatte, "in Austausch" getreten. Das regte ihn offenbar zu seinen Tathandlungen an. Die Missbrauchshandlungen dokumentierte er, das Material übermittelte er dem Deutschen. Das erstinstanzliche Urteil stützte sich insbesondere auf die von den Strafverfolgungsbehörden sichergestellte Online-Kommunikation der beiden Männer.

Als die Frau von dem ihr Widerfahrenen erfuhr, zog es ihr "den Boden unter den Füßen weg", wie ihre juristische Prozessbegleiterin bei der Verhandlung in Korneuburg ausführte. Die Betroffene leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Angststörung. Die Opfervertreterin sah Parallelen zum Fall Pelicot in Frankreich. Gisèle Pelicot war von ihrem Mann Dominique Pelicot über Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt und in Internetforen zur Vergewaltigung angeboten worden.

Zusammenfassung
  • Am Mittwoch entscheidet das Oberlandesgericht Wien, ob das Urteil von sieben Jahren Haft für einen 43-Jährigen bestehen bleibt, der 2014 im Bezirk Bruck an der Leitha seine Ehefrau mit Schlafmitteln betäubt und vergewaltigt hatte.
  • Das Landesgericht Korneuburg hatte den Mann im September 2025 verurteilt, nachdem er seine Taten dokumentiert und das Material an einen deutschen Kontakt weitergegeben hatte, der über 15 Jahre hinweg ähnliche Verbrechen beging.
  • Das Opfer leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie einer Angststörung, wie ihre juristische Prozessbegleiterin im Verfahren schilderte.