APA/GEORG HOCHMUTH

Bedingte Haftstrafe für Lenker nach Unfall mit zwei Toten

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Ein 24-Jähriger ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr nicht rechtskräftig zu 2.400 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Autolenker war in Bad Gleichenberg morgens nach der Nachtschicht am Steuer eingeschlafen. Zwei Beifahrerinnen starben, zwei Beteiligte wurden wie er schwer verletzt.

Ein 24-Jähriger ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr nicht rechtskräftig zu 2.400 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Autolenker war in Bad Gleichenberg morgens nach der Nachtschicht am Steuer eingeschlafen. Zwei Beifahrerinnen starben, zwei Beteiligte wurden wie er schwer verletzt.

Der junge Slowene hatte die Nacht auf den 14. Jänner in einer Fabrik in der Oststeiermark gearbeitet, gleich wie seine drei Beifahrerinnen aus Slowenien. Gemeinsam hatten sie seit längerer Zeit eine Fahrgemeinschaft. Eine gute Stunde hatten sie täglich zu pendeln. Von Gleisdorf bis Bad Gleichenberg verlief die Fahrt wie immer. Eine Arbeitskollegin wurde noch in Kirchberg aus dem Wagen gelassen, dann die Fahrt in Richtung Heimat fortgesetzt. "Noch beim Kreisverkehr in Bad Gleichenberg fragte mich Marinka, ob ich müde bin. Ich sagte nein, es ist ja nicht mehr so weit. Letzteres stimmte zwar nicht, aber das war als Motivationsaussage gemeint", sagte der von Anfang an geständige Angeklagte zu Richterin Elisabeth Juschitz.

Wenig später passierte es aber und der 24-Jährige dürfte eingenickt sein. Er krachte mit knapp 80 km/h in den entgegenkommenden Wagen eines 39-jährigen Steirers, der gerade am Weg zur Arbeit war. Ein nachkommender Pkw-Lenker und Zeuge schilderte: "Die Autos vor mir fielen wie Billardkugeln auseinander." Das Auto des Steirers wurde über eine Böschung geschleudert, der Mann wurde eingeklemmt und erlitt schwere Verletzungen an Händen und Beinen. Er erschien vor Gericht im Rollstuhl, da seine Fußverletzungen noch immer nicht ganz auskuriert sind.

Noch schlimmer traf es allerdings die beiden Beifahrerinnen auf der Rückbank des Slowenen. Sie dürften nach ihrer Nachtschicht bei der Heimfahrt geschlafen haben und wurden bei dem Aufprall trotz Gurt massiv verletzt. "Ich erinnere mich nur mehr, wie ich vom Aufprall wach wurde. Ich hatte das Lenkrad noch in der Hand. Marinka fragte mich, ob ich eingeschlafen bin. Ich sagte, ich weiß es nicht. Dann stieg sie aus und ich schaute nach hinten zu den anderen beiden. Eine von ihnen sagte zu mir, sie hat starke Schmerzen im Magen und ihr sei schlecht", beschrieb der 24-Jährige. Sie starb wenig später im Spital.

Dann habe er versucht, bei der anderen Mitfahrerin den Puls zu fühlen, aber es war vergeblich: "Ich ließ ihre Hand nicht los. Ich sah das Weiße in ihren Augen." Sie war bereits tot. Der Lenker selbst wurde eingeklemmt und ebenfalls schwer verletzt. Erst seit Juni habe er wieder seine Arbeit aufnehmen können. Er leide unter Schlafproblemen und sei in psychiatrischer Behandlung.

Die Beifahrerin, die neben ihm saß, kämpft immer noch mit ihrer Verletzung am Knöchel und ist noch immer im Krankenstand. Sie sagte vor Gericht, dass sie den Eindruck hatte, dass er damals nicht müde war. Sie habe ihn aber mehrmals auch während der Fahrt danach gefragt. "Er ist ein guter Fahrer und beachtet alle Geschwindigkeitsbeschränkungen", lobte sie ihn. Schmerzengeld wolle sie keines von ihm. Der zweite Lenker dagegen meldete Teilschmerzengeld in der Höhe von 100 Euro an und bekam das mit dem Urteil auch zugesprochen.

Der Slowene muss 240 Tagessätze zu je zehn Euro an Strafe zahlen. Zudem wird seine bedingt nachgesehene Haftstrafe für drei Jahre in Probezeit gestellt. Richterin Juschitz wertete sein Geständnis und seinen ordentlichen Lebenswandel als mildernd. "Es war fahrlässig - eine Übermüdung mit tragischem Ausgang - deswegen ist eine Haft nicht notwendig. Außerdem waren es Ihre Freunde: Sie müssen ohnehin damit leben", begründete sie. Der Beschuldigte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 24-Jähriger ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr nicht rechtskräftig zu 2.400 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
  • Der Autolenker war in Bad Gleichenberg morgens nach der Nachtschicht am Steuer eingeschlafen.
  • Zwei Beifahrerinnen starben, zwei Beteiligte wurden wie er schwer verletzt.
  • Der Beschuldigte nahm das Urteil an.

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