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Bedingte Haftstrafe für Chauffeur nach Busunfall in Kärnten

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Weil er einen Busunfall verursacht hatte, bei dem eine Frau gestorben und 42 Personen teils schwer verletzt worden waren, ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 27-jähriger Buschauffeur zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Dem Ukrainer war vorgeworfen worden, die Fahrt stark übermüdet angetreten zu haben und am Steuer eingeschlafen zu sein. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Unfall hatte sich im vergangenen September auf der B317 im Bezirk St. Veit ereignet. Der 27-Jährige war schwerst übermüdet, sagte Staatsanwältin Lisa Kuschinsky in ihrem Anklagevortrag. Um 4.39 Uhr war der Mann schließlich mit dem voll besetzten Bus von der Fahrbahn abgekommen. Ein automatisch aufgezeichnetes Video aus der sogenannten Dashcam des Busses wurde bei der Verhandlung gezeigt: Darin ist zu sehen, wie der Bus ungebremst in einer leichten Linkskurve geradeaus fährt. Ein weiteres Video zeigt den Mann direkt, wie er im letzten Moment noch versucht, das Lenkrad herumzureißen.

"Der Angeklagte hat schon vor dem Unfall mehrmals die Leitlinie überfahren. Er war immer wieder mehrere Sekunden lang auf der Gegenfahrbahn unterwegs und hatte die Augen nur mehr halb geöffnet", sagte die Staatsanwältin. Der Bus prallte schließlich frontal gegen eine Betonleitwand.

Der 27-Jährige sagte, dass er sich nicht erklären konnte, wie der Unfall passiert war: "Ich habe mich nicht müde gefühlt." Er war auf der Linie Prag-Triest unterwegs, und zwar die dritte Nacht hintereinander. Der Dienstplan hatte damals vorgesehen, dass die Fahrer sechs Tage am Stück arbeiteten - teilweise auch in der Nacht - und dann drei Tage freihatten.

Als Zeuge wurde ein Autofahrer befragt, der vor dem Unfall hinter dem Bus gefahren war. "Ich hatte eigentlich schon zum Überholen angesetzt, aber habe gesehen, dass der Bus Schlangenlinien fährt, weshalb ich das gelassen habe", so der Zeuge. Ein paar Minuten später hatte der Bus eine Kurve nicht genommen: "Dann habe ich nur mehr einen Funkenflug gesehen." Der zweite Buschauffeur, mit dem sich der Angeklagte abgewechselt hatte, sagte aus, dass ihm an seinem Kollegen am Unfalltag nichts Außergewöhnliches aufgefallen wäre. Jeder Fahrer habe maximal zwei Stunden und 20 Minuten am Stück den Bus gelenkt.

Die im Prozess befragte Sachverständige sagte aus, dass der Unfall eindeutig auf die Übermüdung des Lenkers zurückzuführen gewesen sei: "Schon von Beginn der Fahrt an war der Fahrer sehr pendelnd und kurvenschneidend unterwegs." Im Lauf der Fahrt habe er immer stärkere Handlungen vorgenommen, um seine Müdigkeit zu "dekompensieren", wie etwa Blicke nach links oder rechts, essen oder trinken, sagte sie mit Blick auf die Videoaufzeichnungen aus dem Bus.

Richterin Michaela Sanin sah eindeutig eine grob fahrlässige Tötung und mehrfache fahrlässige Körperverletzung gegeben: "Wenn man so eine Tätigkeit übernimmt, dabei so übermüdet ist und nicht kurz stehenbleibt oder den Fahrer wechselt, geht man von grober Fahrlässigkeit aus." Der 27-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Kuschinsky erklärte Rechtsmittelverzicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 27-jähriger Busfahrer erhielt nach einem schweren Busunfall in Kärnten, bei dem eine Frau starb und 42 weitere Personen verletzt wurden, zwei Jahre bedingte Haftstrafe.
  • Übermüdung und Einschlafen am Steuer waren die Unfallursachen; der Fahrer war auf der Strecke Prag-Triest drei Nächte in Folge unterwegs.
  • Das Gericht sah eine grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung als erwiesen an; das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten.