Bedingte Haft nach Verkehrsunfall im Urlaub mit zwei Toten
Die von Verteidiger Peter Philipp vertretene Frau nahm das Urteil an. Die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
Der Unfall ereignete sich am 20. Juli 2023 um 16.00 Uhr unweit der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica. Das Wetter war gut, die Fahrbahn trocken, die Frau mit ihrem Skoda mit 77 Stundenkilometern auch nicht zu schnell unterwegs, wie ein verkehrstechnischer Sachverständiger später feststellte. "Es war Sekundenschlaf", sagte die 55-Jährige in der Verhandlung. Sie sei damals seit 7.00 Uhr gefahren, habe zwar Pausen gemacht, aber am Nachmittag die letzte Etappe nicht mehr unterbrochen: "Ich war eigentlich ganz fit. Es waren 20 Kilometer vor dem Ziel. Ich hab' geglaubt, ich schaff' das."
Bei dem Crash kamen der 85-jährige Mann am Beifahrersitz und die hinter ihrem Partner sitzende 73 Jahre alte Mutter der Lenkerin ums Leben. Diese wurde selbst schwer verletzt und mit Brüchen der Halswirbelsäule und zahlreichen weiteren Frakturen in einem montenegrinischen Spital intensivmedizinisch behandelt, ehe sie mit einem Flugtransport nach Wien überstellt und hier weiterversorgt wurde. Im anderen Fahrzeug erlitten ein Mann schwere und drei weitere Insassen leichtere Verletzungen.
"Meine Mutter war alles für mich"
Auf die Frage nach ihrem aktuellen Befinden meinte die 55-Jährige, es geh ihr "sehr schlecht". Sie bezog sich dabei vor allem auf ihre psychische Gesundheit: "Das belastet mich bis heute. Meine Mutter war alles für mich."
Zusammenfassung
- Die Angeklagte geriet am Nachmittag nach langer Fahrt und durch Sekundenschlaf mit ihrem Skoda auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit einem Mercedes Sprinter; sie war dabei mit 77 km/h unterwegs und laut Gutachter nicht zu schnell.
- Neben den beiden Todesopfern erlitt die Fahrerin selbst schwere Verletzungen, im anderen Fahrzeug wurden ein Mann schwer und drei weitere Insassen leicht verletzt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Anklage keine Erklärung abgab.