Bedingte Haft nach tödlichem Unfall in Niederösterreich
Das Auto war am 4. Oktober 2025 in einer lang gezogenen Linkskurve von der L6110 abgekommen und gegen zwei Bäume geprallt. Der 17-Jährige, wie die anderen Mitfahrer aus dem Bezirk Amstetten, starb noch an der Unfallstelle. Während der junge Mann am Steuer unverletzt blieb, trug ein 15-Jähriger im Fond einen gebrochenen Arm davon. Schwer verletzt wurde der 18-jährige Beifahrer, er wurde ins Landesklinikum Amstetten transportiert und intensivmedizinisch behandelt.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig und gab an, gemeinsam mit seinen Freunden mehrere Stunden im örtlichen Jugendraum gewesen zu sein - "dann sind wir halt gefahren". Davor habe er auch Alkohol - vier Bier und einen Spritzwein - konsumiert. Der Lehrling hatte laut Einzelrichterin 0,78 Promille im Blut, dennoch nahm er in der Folge das Auto des 18-jährigen späteren Beifahrers in Betrieb. Beeinträchtigt habe er sich dabei "eigentlich nicht" gefühlt, maximal "leicht angeheitert".
Den Unfallhergang konnte der Angeklagte im Gerichtssaal nicht mehr genau rekonstruieren. Ein festgelegtes Ziel habe es jedenfalls nicht gegeben, führte der Teenager aus. Man habe durch die Gegend fahren wollen, sei etwa fünf bis zehn Kilometer unterwegs gewesen. Der damals 18-jährige Angeklagte war im vergangenen Oktober für eine Führerscheinausbildung angemeldet, hatte jedoch noch keine Fahrstunden absolviert und eigenen Angaben zufolge auch kein Auto gelenkt. "Er wird Fahrpraxis gehabt haben", stellte allerdings die Staatsanwältin angesichts des grundsätzlichen Pkw-Handlings des Angeklagten in den Raum.
"Dann hat es einen gescheiten Kracher gemacht"
Der 18-jährige Inhaber des Unfallfahrzeuges konnte sich auch aufgrund eines erlittenen Schädel-Hirn-Traumas nicht mehr an den Vorfall erinnern. Der 15-jährige Insasse schilderte im Zeugenstand, dass der Lenker zunächst kontrolliert gefahren sei, "das letzte Stück" dann jedoch relativ schnell. Er habe geschrien "Brems, brems" und dann "hat es einen gescheiten Kracher gemacht", sagte der Jugendliche.
Aus Sicht der Einzelrichterin lagen beim Angeklagten grobe Fahrlässigkeit und eine "auffallende Sorglosigkeit" vor. Dies gründe sich auf mehrere Faktoren. Der Beschuldigte habe keinen Führerschein und daraus resultierend mangelnde Fahrpraxis gehabt und sei alkoholisiert sowie mit massiv überhöhter Geschwindigkeit "sinnlos durch die Gegend gefahren". Dem nicht vorbestraften Angeklagten wurde eine Weisung zur Psychotherapie erteilt, angeordnet wurde zudem Bewährungshilfe. Die verhängte Geldstrafe gründet sich - bemessen auf dem Einkommen - auf 240 Tagessätze zu je acht Euro.
Zusammenfassung
- Ein 19-Jähriger wurde nach einem tödlichen Unfall am 4. Oktober 2025 in Ferschnitz zu 14 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.920 Euro verurteilt.
- Der Angeklagte war ohne Führerschein und mit 0,78 Promille Alkohol im Blut unterwegs, als er mit dem Auto eines Freundes gegen zwei Bäume prallte; ein 17-Jähriger starb, ein 15-Jähriger und ein 18-Jähriger wurden verletzt.
- Das Gericht sprach von grober Fahrlässigkeit und ordnete neben Bewährungshilfe auch eine Psychotherapie für den nicht vorbestraften Angeklagten an.
