Ausgangsbeschränkung: Die möglichen Strafen

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Ab Dienstag gelten zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Ausgangsbeschränkungen. Wer diese bricht, muss mit teils hohen Strafen rechnen.

Wenn mit Dienstag die Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten, gibt es wieder nur fünf Gründe das Haus zu verlassen. Ansonsten kann es teuer werden.

Bis zu 1.450 Euro kann das Brechen der Beschränkung kosten. Verweigert man die Schutzmaske, werden 25 Euro fällig. Wird das Abstandsgebot verletzt, sind es 50 Euro.

Aber: Die fünf Gründe sind äußerst weit gefasst.

  1. Für berufliche Zwecke
  2. Für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  3. Zur Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
  4. Zur Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  5. Zur körperlichen und psychischen Erholung

Zu Kontrollen wird es kommen, das kündigte Innenminister Nehammer bei der Pressekonferenz und auch auf Twitter an.

ribbon Zusammenfassung
  • Wenn mit Dienstag die Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten, gibt es wieder nur fünf Gründe das Haus zu verlassen. Ansonsten kann es teuer werden.
  • Bis zu 1.450 Euro kann das Brechen der Beschränkung kosten.
  • Verweigert man die Schutzmaske, werden 25 Euro fällig.
  • Wird das Abstandsgebot verletzt, sind es 50 Euro.
  • Zu Kontrollen wird es kommen, das kündigte Innenminister Nehammer bei der Pressekonferenz und auch auf Twitter an.

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