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Arzt muss nach missglückter Beauty-OP in Wien vor Gericht

03. Juni 2025 · Lesedauer 3 min

Seit fast vier Monaten sitzt ein aus Georgien stammender Arzt in Wien in U-Haft, nachdem eine 58-Jährige am 11. Februar im Zuge einer von ihm durchgeführten Schönheitsoperation schwere Verletzungen davongetragen hat. Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Rahmen ihrer Ermittlungen zur Frage, ob das chirurgische Vorgehen den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen hat, ein fachärztliches Gutachten einholen lassen. Das Ergebnis: Der Eingriff selbst war lege artis.

Dessen ungeachtet wurde der Arzt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt. Bereits am kommenden Donnerstag muss sich der 35-Jährige vor einem Schöffensenat im Grauen Haus verantworten. Ihm wird angekreidet, er habe in den Räumlichkeiten in Wien-Landstraße, in denen er seine Beauty-OPs durchführte, nicht auf die nötigen Instrumente und Mittel zugegriffen, um die Patientin fachgerecht zu versorgen, als bei dieser Komplikationen auftraten. Stattdessen hätte er ihr ein Medikament verabreicht, worauf sich der Zustand der Frau derart verschlechterte, dass die Berufsrettung verständigt werden musste.

Die 58-Jährige hatte den Angeklagten, der auf sozialen Plattformen um Kundinnen und Kunden warb, auf Empfehlung aufgesucht, um sich das Kinn straffen zu lassen. Bei dem Mann handelt es sich um einen in Georgien zugelassenen Arzt, der als plastischer Chirurg zumindest in seiner Heimat auch zur Durchführung von Schönheitsoperationen berechtigt ist. In Wien operierte er offenbar regelmäßig in einer über eine Online-Vermietungsplattform gebuchten Wohnung, wie sich in Form von dort sichergestelltem medizinischem Equipment und Preislisten belegen ließ.

Im verfahrensgegenständlichen Fall sollen bei der Patientin Atembeschwerden aufgetreten sein, nachdem ihr der 35-Jährige mit einem Skalpell Schnitte im Bereich von Hals, Ohren und Kinn beigebracht hatte. Dem Strafantrag zufolge soll der Arzt die Frau über allfällige Risiken einer subcutanen Unterminierung des gesamten Halses und mögliche Komplikationen nicht ausreichend aufgeklärt haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte er damit keine "rechtsgültige Einwilligung" der Betroffenen erwirkt.

Patientin landete auf Intensivstation

Als sich die Blutungen der 58-Jährigen im Halsbereich nicht stoppen ließen und eine massive Schwellung auftrat, wurde die Rettung gerufen. Die Frau kam in ein Spital, wo eine Notoperation zur Blutungsrevision und Hämatomausräumung und eine anschließende intensivmedizinische Behandlung erforderlich waren. Der Arzt wurde noch am selben Tag festgenommen, eine Hausdurchsuchung in den von ihm genutzten Räumlichkeiten bewilligt und durchgeführt.

Der Mann machte nach seiner Festnahme von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das Landeskriminalamt Wien machte sich im Zuge umfassender Erhebungen auf die Suche nach weiteren potenziellen Opfern des Beauty Doc. Die Ermittlungen führten aber vorerst nicht dazu, dass ein weiteres Faktum zur Anklage gebracht wurde. Sollte dem Angeklagten in der bevorstehenden Hauptverhandlung nachgewiesen werden können, dass im inkriminierten Fall sein Handeln vorsätzlich eine absichtliche schwere Körperverletzung mit in Kauf genommen hat, müsste er mit einer bis zu zehnjährigen Freiheitsstrafe rechnen.

Zusammenfassung
  • Ein 35-jähriger Arzt aus Georgien sitzt seit fast vier Monaten in Wien in U-Haft, nachdem eine 58-jährige Frau am 11. Februar bei einer Schönheitsoperation schwere Verletzungen erlitt.
  • Trotz eines Gutachtens, das den Eingriff als lege artis einstufte, wird dem Arzt vorgeworfen, die Patientin bei Komplikationen nicht fachgerecht versorgt und sie unzureichend über Risiken aufgeklärt zu haben.
  • Die Patientin musste nach massiven Blutungen und Atembeschwerden notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden, dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.