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Grasser-Anwalt wirft Gericht illegale Aufzeichnungen vor

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Die Fortsetzung des Prozesses gegen Karl-Heinz Grasser, Hochegger und Meischberger startet mit einem Knall. Grassers Anwalt wirft dem Gericht vor, vertrauliche Anwaltsgespräche aufgezeichnet zu haben.

Am Dienstag wurde der Grasser-Prozess nach der Coronavirus-Pause mit dem 139. Verhandlungstag fortgesetzt. Dabei wird der Verteidiger Grassers, Norbert Wess, Anträge auf Ausschließung des gesamten Richtersenats inklusive Schöffen einbringen. 169 Stunden Video- und Audio-Material sollen illegal seit Beginn der Verhandlungen am 12. Dezember 2017 aufgezeichnet worden sein. Das Gericht habe sowohl vor Verhandlungsbeginn in der Früh als auch in den Verhandlungspausen mitgefilmt und mitgeschnitten.

Die illegalen Aufzeichnungen wurden von Mitarbeitern der Kanzleien der beiden Grasser-Anwälte Norbert Wess und Manfred Ainedter entdeckt. Sie fertigten Abschriften der Aussagen im Prozess an. Dabei bemerkten sie, dass die Mikrofone und Videokameras teilweise schon 30 bis 40 Minuten vor der Gerichtsverhandlung, während der Pausen und auch nach Ende des Verhandlungstages weiterliefen. Alle Gespräche der Angeklagten sind demnach dokumentiert worden. Auch Telefonate von Journalisten sollen auf den Aufzeichnungen zu hören sein.

Wess hat auch ein Privatgutachten des Strafrechtsprofessors Alois Birklbauer von der Universität Linz vorgelegt. Dieser kommt zum Schluss, dass die Aufnahmen vor Beginn der Verhandlung und in den Pausen nicht erlaubt seien. Gegenüber dem "Kurier" sagte Birklbauer: "Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine solche Aufnahme rechtfertigt. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Außerdem ist es ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Verteidigung, bei dem die Gespräche zwischen Anwalt und Angeklagten unter die Verschwiegenheit fallen."

ribbon Zusammenfassung
  • Die Fortsetzung des Prozesses gegen Karl-Heinz Grasser, Hochegger und Meischberger startet mit einem Knall.
  • Grassers Anwalt wirft dem Gericht vor, vertrauliche Anwaltsgespräche aufgezeichnet zu haben.
  • 169 Stunden Video- und Audio-Material sollen illegal seit Beginn der Verhandlungen am 12. Dezember 2017 aufgezeichnet worden sein.
  • Wess hat auch ein Privatgutachten des Strafrechtsprofessors Alois Birklbauer von der Universität Linz vorgelegt.

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