TheaterAPA/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene

Schauspieler wegen versuchten Kindesmissbrauchs angeklagt

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Die Staatsanwaltschaft Wien wirft einem Schauspieler versuchten sexuellen Missbrauch eines 13-Jährigen vor. Die Ermittlungen waren im Februar bekannt geworden, jetzt liegt die - noch nicht rechtskräftige - Anklage vor.

Der bisher unbescholtene Schauspieler soll als Statist bei einer Produktion in einem großen Wiener Bühnenhaus Kontakte zu Mitgliedern eines Kinderchors angebahnt haben.

Wie berichtet, soll Anfang Jänner die Mutter eines Betroffenen Alarm geschlagen haben. Laut den damaligen Angaben soll ihr Sohn von dem ehemaligen Statisten über Instagram kontaktiert und sexuell belästigt worden sein. Die Frau erstattete sofort Anzeige. Gegen den Mann wurde unverzüglich ein Hausverbot erlassen.

"Seitenlange Chats"

Zwei weitere Burschen hatten laut den Angaben der "Kronen Zeitung" den Kontakt zu dem Mann abgebrochen, im Fall des 13-Jährigen sei der Beschuldigte aber hartnäckig geblieben, wie "seitenlange Chats dokumentieren" sollen. Er wollte den Unmündigen dem Bericht zufolge via Videotelefonie zu sexuellen Handlungen überreden, angeblich mit der Absicht, dies zu filmen. Der Bub weigerte sich und vertraute sich seiner Mutter an.

In seiner Beschuldigtenvernehmung habe sich der Mann tatsachengeständig gezeigt, wobei er übermäßigen Alkoholkonsum in der Vorfallsnacht geltend mache, berichtete die "Kronen zeitung". Die Anklagebehörde sehe dies als Schutzbehauptung, da er zielgerichtete Nachrichten quasi ohne Tippfehler versendet habe.

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ribbon Zusammenfassung
  • Ein Wiener Schauspieler wird beschuldigt, versucht zu haben, einen 13-Jährigen sexuell zu missbrauchen.
  • Der bisher unbescholtene Schauspieler soll als Statist bei einer Produktion in einem großen Wiener Bühnenhaus Kontakte zu Mitgliedern eines Kinderchors angebahnt haben.
  • Die Vorwürfe kamen im Februar ans Licht, nachdem die Mutter des Jungen Anzeige erstattete; der Schauspieler hat die Tat gestanden, behauptet jedoch, unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben.
  • Die Staatsanwaltschaft sieht den Alkoholkonsum als Schutzbehauptung, da die Nachrichten präzise waren.

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