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Anklage gegen Lokführer nach Zugsunglück in Münchendorf

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Nach dem Zugsunglück am 9. Mai in Münchendorf (Bezirk Mödling) hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Anklage gegen den Triebwagenführer eingebracht. Dem Mann wird fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen, bestätigte Sprecher Erich Habitzl auf APA-Anfrage einen "Kurier"-Bericht (Freitag-Ausgabe). Der Zug soll zu schnell unterwegs gewesen sein und entgleiste. Ein Passagier starb, weitere Personen wurden teils schwer verletzt. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Dem Beschuldigten werde ein "Sorgfaltsverstoß" angelastet, sagte Habitzl. Der Triebwagenführer soll die Geschwindigkeit weit über das erlaubte Tempo hinaus erhöht haben. Trotz Schnellbremsung war es dem Bericht zufolge zur Entgleisung gekommen. Der mit rund 70 Passagieren besetzte "Ventus"-Zug der Raaberbahn soll auf dem Weg von Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) im Burgenland nach Wien mit 145 statt 60 km/h durch eine Weiche in Münchendorf gefahren sein. Einer der sechs Wagen der Doppelgarnitur war in ein Feld gestützt. Ein zweiter war seitlich auf der Böschung neben der Zugstrecke liegengeblieben. Die übrigen vier Wagen waren aus den Gleisen gesprungen. Im Fall einer Verurteilung drohen dem ungarischen Staatsbürger eine Haftstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Bei dem Unglück war ein 25-jähriger Eisenstädter gestorben. Der 52-jährige Triebwagenführer und zwei Fahrgäste aus Wien, eine Frau (35) und ein Mann (78), hatten nach früheren Angaben schwere Blessuren, weitere Passagiere leichte Verletzungen erlitten.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem Zugsunglück am 9. Mai in Münchendorf hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Anklage gegen den Triebwagenführer eingebracht.
  • Dem Mann wird fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen, bestätigte Sprecher Erich Habitzl auf APA-Anfrage einen "Kurier"-Bericht.
  • Der Triebwagenführer soll die Geschwindigkeit weit über das erlaubte Tempo hinaus erhöht haben.
  • Einer der sechs Wagen der Doppelgarnitur war in ein Feld gestützt.

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