Amoklauf in Graz - Weißer Ring informiert über Opferrechte
Zu den nahen Angehörigen zählt die Kernfamilie, inklusive Lebensgefährten, erläuterte die Verbrechensopferhilfe. "Bei vorhandener intensiver Gefühlsgemeinschaft können das auch erwachsene Geschwister sein." Auch die Stiefeltern zählen dazu, "wenn die Beziehung der einer gelebten Kernfamilie entspricht". Für sie sei eine wichtige Leistung nach dem VOG der Anspruch auf Kostenersatz für Psychotherapie. Darüber hinaus gebe es bei schweren Belastungen laut Weißem Ring die Möglichkeit auf Schmerzengeld für schwere psychische Beeinträchtigungen, die den Grad einer schweren Körperverletzung erreichen - was nach dem mutmaßlichen Amoklauf in Graz wohl der Fall sein werde. Angehörige von getöteten Opfern hätten auch Anspruch auf den Ersatz der Bestattungskosten.
Betroffene, die körperlich verletzt wurden, hätten direkt Ansprüche nach dem Verbrechensopfergesetz. Diese seien vom Grad der Verletzung abhängig. Auch hier seien Schmerzensgeld und Kostenersatz für Psychotherapie die wichtigsten Leistungen.
Das Verbrechensopfergesetz unterstützt Personen, die Opfer einer schweren Straftat wurden bzw. deren Hinterbliebene. Vorgesehen sind etwa Hilfen wie Krisenintervention, psychotherapeutische Behandlung, Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld oder Rehabilitation.
Die Hilfeleistungen müssten beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Das sei für Betroffene nach dem Amoklauf in Graz "bereits jetzt jederzeit" möglich, teilte eine Sprecherin des Sozialministeriums auf APA-Anfrage mit.
"Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Verbrechensopfergesetzes können Leistungen sohin von direkten Opfern, Schockgeschädigten, Hinterbliebenen und Trägern der Bestattungskosten beantragt werden", hieß es vom Sozialministerium weiter. Nach Auffassung des Ministeriums seien die Voraussetzungen beim Amoklauf in Graz erfüllt, Leistungen können nach dem VOG zugesprochen werden. Die Sprecherin wies jedoch darauf hin, dass "die Entscheidung über konkrete Ansprüche nach dem VOG in jedem Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung durch das Sozialministeriumservice erfolgt".
Beratung und Begleitung beim Weißen Ring
Der Weiße Ring biete Betroffenen Entlastungsgespräche, Beratung und Unterstützung an, sagte die Sprecherin zur APA. Auch wenn Personen Anträge nach dem VOG stellen, würde die Verbrechensopferhilfe sie dabei beraten und begleiten.
( S E R V I C E - Mehr Informationen unter www.weisser-ring.at, Telefon (österreichweit): 050 50 16 )
Zusammenfassung
- Nach dem Amoklauf in Graz weist der Weiße Ring darauf hin, dass nicht nur direkt Verletzte, sondern auch nahe Angehörige von Getöteten oder lebensgefährlich Verletzten Anspruch auf Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) haben.
- Der Weiße Ring bietet Betroffenen Entlastungsgespräche, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung nach dem VOG an (www.weisser-ring.at, Telefon: 050 50 16).