Als Baby vertauscht: Spanierin erhält fast eine Million Euro
Die folgenreiche Verwechslung hatte sich im Juni 2002 im Krankenhaus San Millán in Logroño rund 350 Kilometer nordöstlich von Madrid ereignet. Zwei Neugeborene - deren Identitäten geheim bleiben - wurden damals aus unbekannten Gründen mit den falschen Eltern heimgeschickt.
Der Fehler flog viele Jahre später zufällig auf, als eines der beiden Mädchen sich einem DNA-Test unterzog. Und erst 2021 hatten beide nach mehrjährigen Ermittlungen der Gesundheitsbehörden Gewissheit, dass sie wegen der Verwechslung nicht in ihren leiblichen Familien aufgewachsen waren. "Menschliches Versagen", lautete seinerzeit die Erklärung der Behörden.
Auch die zweite Betroffene fordert vor Gericht etwa drei Millionen Euro. Beide Frauen halten eine ursprünglich von den Behörden der Region La Rioja zugesprochene Entschädigung von jeweils 850.000 Euro für unzureichend.
In einem der beiden Fälle erhöhte das zuständige Gericht die Summe nun um 125.000 Euro. Zur Begründung hieß es unter anderem, die Betroffene habe nach Aufdeckung des Fehlers keinen Kontakt mehr zu ihrer leiblichen Mutter aufnehmen können, da diese bereits 2018 verstorben war.
"Irreparable Schäden"
Aufgrund der Verwechslung seien "irreparable Schäden" entstanden, die Forderung von gut drei Millionen Euro sei deshalb gerechtfertigt, wurde der Anwalt dieser Klägerin, José Sáez Morga, in der Zeitung "El País" zitiert.
San Millán galt lange Zeit als eine der besten öffentlichen Kliniken in La Rioja. 2007 stellte es den Betrieb aber ein, zwei Jahre später wurde das Gebäude abgerissen. Bald soll der Bau eines "neuen Hospitals San Millán" beginnen.
Zusammenfassung
- Eine Spanierin, die 2002 bei der Geburt im Krankenhaus San Millán in Logroño mit einem anderen Baby vertauscht wurde, erhält nach 23 Jahren 975.000 Euro Schadenersatz vom Oberlandesgericht La Rioja.
- Die Betroffene hatte ursprünglich mehr als drei Millionen Euro gefordert, da sie erst durch einen DNA-Test viele Jahre später von der Verwechslung erfuhr und keinen Kontakt mehr zu ihrer leiblichen Mutter aufnehmen konnte, die 2018 verstarb.
- Auch die zweite betroffene Frau fordert rund drei Millionen Euro, während beide die von den Behörden angebotenen 850.000 Euro für unzureichend halten.
