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Als Amokläufer verunglimpft: Vergleich für 65-Jährigen

Heute, 13:02 · Lesedauer 2 min

Der Prozess gegen einen 65-Jährigen, der einen jungen Steirer in einem Facebook-Posting fälschlicherweise als den Amokläufer von Graz bezeichnet hatte, ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Der Burgenländer verpflichtete sich, zur Wiedergutmachung rund 3.900 Euro zu zahlen. Bei Einlangen der ersten Rate wird die Privatanklage gegen ihn zurückgezogen, erläuterte der Anwalt des Steirers.

Der 22-Jährige war in den Tagen nach dem Amoklauf vom vergangenen Juni aufgrund eines ähnlichen Namens im Internet fälschlicherweise für den Täter gehalten und als solcher gebrandmarkt worden - so auch von dem 65-Jährigen, der den Namen aus anderen Beiträgen übernahm und in einem Facebook-Posting nannte. Ihm wurde deshalb üble Nachrede zur Last gelegt.

Der Pensionist entschuldigte sich vor Gericht. "Ich habe das in der ersten Wut und im ersten Hass gepostet", sagte er. Noch am selben Tag habe er erkannt, dass der Name falsch sei, und sich bei dem 22-Jährigen entschuldigt. "Ich habe einen Fehler gemacht. Dazu stehe ich."

Der Amoklauf am BORG Dreierschützengasse, bei dem neun Schülerinnen und Schüler und eine Lehrerin getötet wurden, habe ihn sehr bewegt - insbesondere weil er kurz davor erfahren habe, dass er Großvater werde. Aufgrund seiner finanziellen Schwierigkeiten wurde der zu zahlende Betrag mit 3.900 Euro in Raten vergleichsweise niedrig angesetzt.

Ähnliche Verfahren sind derzeit österreichweit anhängig. Es geht um Postings in sozialen Netzwerken, in denen der junge Steirer mit seinem Namen oder Foto vorkommt und die im Kern den Vorwurf weiterverbreiten, dieser sei ein Mehrfachmörder. Der 22-Jährige will damit gegen den ihm widerfahrenen Hass im Netz vorgehen.

Zusammenfassung
  • Ein 65-jähriger Burgenländer zahlte im Vergleich rund 3.900 Euro, nachdem er einen 22-jährigen Steirer fälschlicherweise als Amokläufer von Graz auf Facebook bezeichnet hatte.
  • Der Pensionist entschuldigte sich vor Gericht für das Posting, das er nach eigenen Angaben aus "Wut und Hass" veröffentlicht und noch am selben Tag als Fehler erkannt hatte.
  • Ähnliche Verfahren laufen österreichweit, da der 22-Jährige nach dem Amoklauf im Juni im Internet wiederholt mit Namen oder Foto zu Unrecht als Mehrfachmörder gebrandmarkt wurde.