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Afghane nach Drohung in BFI-Kurs wegen Nötigung verurteilt

Heute, 13:02 · Lesedauer 3 min

Weil er einen 16-Jährigen in einem BFI-Kurs mit dem Umbringen und "Schlachten" bedroht hatte, ist ein 26 Jahre alter Mann am Dienstag am Landesgericht wegen Nötigung zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der aus Afghanistan stammende Mann hatte sich laut Anklage darüber mokiert, dass der Jugendliche als Christ mit einer jungen Muslima sprach, die mit den beiden Männern in einem Kurs saß, der als Fortbildungsmaßnahme für Arbeitsuchende gedacht war.

Er habe mit dem Mädchen "aus Spaß" gesprochen, schilderte der 16-Jährige dem Gericht. Die 17-Jährige habe sich von ihm "sicher nicht gestört und nicht belästigt" gefühlt. Plötzlich habe der Angeklagte von ihm wissen wollen, "ob ich Muslim bin. Ich habe Nein gesagt, ich bin serbisch-orthodox. Da hat er gesagt, dass ich in seiner Anwesenheit nicht mit ihr reden darf, weil ich kein Muslim bin."

Weil er sich nicht daran gehalten habe, sei der ältere Mann deutlicher geworden und habe darauf verwiesen, dass er früher "für denselben Grund" Menschen geschlagen hätte. Laut Anklage fielen folgende Sätze: "Ich reiße deine Zähne heraus. Ich werde dich schlachten. Ich würde dich am liebsten umbringen. Auch wenn ich dabei sterbe, das ist mir egal, Hauptsache du sprichst nicht mit einer Muslima."

Der Angeklagte war nicht geständig. Er behauptete, der 16-Jährige habe "gestört" und er habe das Mädchen "schützen" wollen: "Das mache ich allgemein, wenn Mädchen diskriminiert werden." Ein weiterer Kursteilnehmer und das Mädchen selbst bestätigten jedoch die Version des 16-Jährigen. Der Bursche habe "ganz normal" mit ihr geredet. "Er hat mir im Spaß gesagt, dass ein anderer Junge aus der Klasse mich lieben würde", erinnerte sich die 17-Jährige. Sie habe im Nachhinein erfahren, dass der Jugendliche vom Angeklagten bedroht wurde.

Der 16-Jährige hatte den Vorfall, der sich am 14. November 2025 zutrug, am nächsten Werktag der Kursleitung gemeldet. Der Afghane wurde daraufhin suspendiert und der Einrichtung verwiesen. Die Drohungen hätten ihm übers Wochenende zugesetzt gehabt, legte der 16-Jährige dazu nun dem Richter dar: "Ich hab' das natürlich ernst genommen, das Schlachten, das Zähneausreißen. Das ist schon ein ernster Fall. Das sagt man nicht einfach so." Immerhin sei der Mann zehn Jahre älter als er.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Afghane erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Zusammenfassung
  • Auslöser für die Drohungen war, dass der 16-Jährige als serbisch-orthodoxer Christ mit einer 17-jährigen Muslima sprach, was der Angeklagte als unzulässig bezeichnete und darauf bestand, dass Nicht-Muslime nicht mit Muslimas reden dürften.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Bedenkzeit erbat und die Staatsanwältin zunächst keine Erklärung abgab.