APA/HERBERT PFARRHOFER

Änderung nach Kritik: Polizei darf doch nicht in Wohnungen kommen

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Nach Diskussionen im Parlament wird ein umstrittener Abänderungsantrag nochmals geändert. Vormals war vorgesehen, dass die Polizei die Einhaltung von Corona-Verordnungen in den eigenen vier Wänden kontrollieren kann.

Ein Abänderungsantrag, der am Freitag im Parlament beschlossen werden soll, hätte der Polizei weitreichende Rechte in Privathaushalten eingeräumt. Der Polizei sollte demnach die Befugnis erteilt werden, in Wohnungen kontrollieren zu können. Unter anderem die Einhaltung der Corona-Quarantäne.

Nach Medienberichten und Kritik der Opposition wird die umstrittene Passage nun noch einmal geändert. Es wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze am Freitag

Das kündigte unter anderem der grüne Innenpolitik-Sprecher Georg Bürstmayr auf Twitter an. Der private Wohnbereich solle jetzt im Gesetz "ausdrücklich tabu gestellt werden", so Bürstmayr.

Im ursprünglichen Abänderungsantrag, der PULS 24 vorliegt, hieß es dazu noch:

"5b. In § 28a Abs. 1a wird die Wortfolge ‚Darüber hinaus haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes‘ durch die Wortfolge ‚Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben‘ ersetzt und es wird folgender Schlusssatz angefügt:

'Zu diesem Zweck dürfen Ortschaften, Betriebsstätten, sonstige Gebäude und Verkehrsmittel betreten werden, sofern dies im Zuge von Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen nach diesem Bundesgesetz unbedingt erforderlich ist.'"

Private Wohnräume fallen laut Begründung im Abänderungsantrag unter "sonstige Gebäude". Ebenfalls in der Begründung fand sich folgender Punkt:

"Es wird die Mitwirkungspflicht der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes um § 25 erweitert und eine – als ultima ratio – ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufgenommen, sodass auch durch diese neben den Gesundheitsbehörden die Einhaltung von Verpflichtungen nach dem EpiG kontrolliert werden kann."

Leichtfried: Massiven Eingriff ins Privatleben

SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried sah darin einen massiven Eingriff ins Privatleben, noch dazu, wo die Regelung unbefristet sei und es keine Begutachtung gegeben habe.

Registrierung in Gastro und bei Veranstaltungen

Personenregistrierungen sollen künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden.

Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. Gesetzlich ermöglicht wird, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt.

Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. All dies gilt nur, wenn sich die Person mehr als eine Viertelstunde in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung aufhält. Die Daten sollen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde übermittelt werden.

Erfasst sind etwa Museen, Bibliotheken, Spielhallen oder Bäder. Ausgenommen sind der Privatbereich, Versammlungen und der Handel. Auch Take-away bleibt ohne Registrierung möglich.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Abänderungsantrag sorgt im Parlament für Diskussionen.
  • Er sieht vor, dass die Polizei die Einhaltung von Corona-Verordnungen auch in den eigenen vier Wänden kontrollieren kann.
  • SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried sieht darin einen massiven Eingriff ins Privatleben, noch dazu, wo die Regelung unbefristet sei und es keine Begutachtung gegeben habe.
  • Personenregistrierungen sollen künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden.
  • Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten.