Änderung der Gebühr für Begleitung von Kids im Spital
Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP), die für Gesundheit zuständig ist, will die knapp 30 Jahre alte Pflegegebührenverordnung des Landes neu regeln. Es gelte, Familien mit einem kranken Kind "bestmöglich" zu entlasten, "indem wir dafür sorgen, dass diese ohnehin schwierige Situation nicht auch noch zu einer finanziellen Herausforderung wird". Daher sollen die gesamten Gebühren für die Begleitung von Kindern in oberösterreichischen Fondskrankenanstalten bis zum 6. Geburtstag entfallen und ab dem 7. Lebensjahr 20 Euro pro Tag betragen. Ab 2026 erfolge eine jährliche Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex, so Haberlanders Plan.
Sollten Kinder aufgrund von schweren Verletzungen oder Erkrankungen länger als 25 Tage stationär aufgenommen werden, entfalle ab dem 26. Tag der Kostenbeitrag. Für die Begleitung von chronisch kranken Kindern werden die 20 Euro erst ab dem 15. Lebensjahr des Patienten eingehoben.
Die in Aussicht gestellte finanzielle Entlastung trifft damit vor allem Familien mit jüngeren Kindern, ab dem 7. Lebensjahr wird deren Begleitung ins Spital teurer. Laut der noch aktuellen Gebührenverordnung braucht die Begleitperson für die Unterbringung und Verpflegung in einer öffentlichen "Krankenanstalt (egal ob in der allgemeinen Gebührenklasse oder in der Sonderklasse) nur einen Selbstbehalt von 5,10 Euro pro Aufenthaltstag bezahlen", heißt es darin. Dieser Tagsatz sei "unabhängig vom Alter des Kindes". Die Begleitung von Säuglingen ist gratis.
Im Österreichvergleich sei Oberösterreich aber auch mit dem Kostenbeitrag von 20 Euro bei den Begleitgebühren noch am günstigsten, wird argumentiert. Geplant ist, dass die neue Verordnung mit 1. Oktober 2025 in Kraft tritt.
Zusammenfassung
- Das Land Oberösterreich will die Gebühren für die Begleitung von Kindern im Krankenhaus ändern und sieht vor, dass diese bis zum 6. Geburtstag (bei chronisch Kranken bis zum 14. Geburtstag) künftig kostenlos ist.
- Ab dem 7. Lebensjahr wird eine Tagesgebühr von 20 Euro eingeführt, während bisher ein einheitlicher Selbstbehalt von 5,10 Euro pro Tag galt.
- Die neue Regelung soll ab 1. Oktober 2025 gelten, ab 2026 ist eine jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex vorgesehen und bei Aufenthalten über 25 Tage entfällt ab dem 26. Tag die Gebühr.