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84-jährigen Ehemann niedergestochen: Drei Jahre teilbedingt

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Eine 73-jährige Frau, die im vergangenen Jänner nach mehr als fünfzigjähriger Ehe ihrem Mann ein Messer in den Rücken und in den Bauch gestochen hatte, ist am Mittwochabend am Wiener Landesgericht zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt worden. Die acht Geschworenen verneinten die auf versuchten Mord lautende Anklage einstimmig. Schuldig gesprochen wurde die Frau wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.

Sowohl Staatsanwalt Sherif Selim als auch Verteidiger Zaid Rauf waren mit der Entscheidung einverstanden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die Frau hatte ihren Mann mit einem Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klingenlänge schwer verletzt. Vor einem Schwurgericht skizzierte die Angeklagte ein von Gewalt und Unterdrückung geprägtes Eheleben. Als der 84-Jährige wieder ein Mal auf sie eingeschlagen habe, habe sie sich gewehrt, gab sie zu Protokoll.

Nachdem sie am Morgen des 23. Jänner ihren Hund äußerln geführt hatte, sei es mit ihrem Mann zu einem Streit gekommen, weil sie ihn gefragt habe, warum er das Frühstück nicht zubereitet hatte, legte die Angeklagte dar. Darauf habe er sie angefahren und beschimpft: "Er ist ganz wütend geworden. Er hat sich da so hineingesteigert." Der 1,85 Meter große und kräftige Mann sei dann auf sie losgegangen und habe sie im Kopf- und Schulterbereich geschlagen, schilderte die eigenen Angaben zufolge 1,57 Zentimeter große und zierliche Frau, die von der Justizwache auf einen Gehstock gestützt in den Großen Schwurgerichtssaal gebracht worden war: "Ich war verzweifelt. Ich hab' nicht gewusst, was ich machen soll. Da seh' ich das Messer liegen. Und da ist es mit mir durchgegangen". Sie habe ihm die Klinge in den Bauch gestochen: "Ich war ganz entsetzt, was ich gemacht habe."

Die Ehefrau und später der gemeinsame Sohn des Paares betonten vor Gericht, der Mann bzw. Vater sei seit Jahrzehnten gewalttätig gewesen. "Ich hatte Angst vor ihm. Er war sehr brutal", erzählte die 73-Jährige. In der Ehe habe es "von Beginn an" Probleme gegeben. Vor 30 Jahren schon sei sie verprügelt worden, vor 20 Jahren habe er ihr einmal einen Kübel Wasser über den Kopf gegossen. Sie habe ihn nicht angezeigt, "weil ich die Ehe aufrecht halten wollte und gehofft habe, dass es nicht mehr vorkommt". Leider sei es zuletzt aber schlimmer geworden, er habe sie im Durchschnitt ein Mal monatlich geschlagen, nachdem sie sich geweigert hatte, das Erbe ihrer Mutter aufs gemeinsame Konto zu legen. Sie habe sogar einen Selbstmordversuch verübt, "weil ich unglücklich war". Sie habe Psychopharmaka genommen und ein bis zwei Bier pro Tag getrunken, "weil mein Mann so garstig war in letzter Zeit", legte die Angeklagte offen.

"Es war keine glückliche Ehe", billigte Staatsanwalt Sherif Selim der Frau zu. Der Mann habe sie "klein gehalten und ihr gesagt, was sie tun muss". Er habe ihr Geld verwaltet und ihr das Bier in einem Tresor weggesperrt. Allerdings habe es in all den Jahren nie einen Polizeieinsatz gegen den nunmehr 84-Jährigen gegeben. "Nur weil er ein schlechter Mensch ist, darf ich ihn auch nicht abstechen", gab der Staatsanwalt zu bedenken.

Für den Ankläger war insofern keine Notwehrsituation gegeben, als der Ehemann zunächst einen Stich in den Rücken kassiert hatte, für den die Angeklagte keine Erklärung fand. Sie versicherte vielmehr den Geschworenen mehrfach, nur ein Mal hingestochen zu haben.

Am Ende ihrer Einvernahme wurde die 73-Jährige gefragt, wie es mit ihr weitergehen soll. Ihr Sohn habe ihr eine kleine Wohnung besorgt, "dass ich nicht nach Hause muss", berichtete sie: "Ich muss Zeit vergehen lassen und dann möchte ich schauen, was wird". Grundsätzlich wolle sie "mein Versprechen halten und zusammenbleiben". Sie und ihr Mann hätten einander schließlich "geschworen, dass wir bis zum Tod zusammenbleiben".

Der niedergestochene Mann hatte noch selbst zum Telefon gegriffen und die Rettung gerufen. Die Klinge hatte die Bauchhöhle eröffnet, es kam zu Gewebeeinblutungen, die in aller Regel mit Lebensgefahr verbunden sind. Der 84-Jährige hatte insofern Glück, als der Stich in den Bauch zwar eine schwere, aber keine lebensbedrohliche Verletzung bewirkte. "Wäre der Stichkanal nur wenige Millimeter anders verlaufen, hätte das anders ausgeschaut", betonte der Staatsanwalt. Der Stich in den Rücken hatte zu einer vergleichsweise oberflächlichen Verletzung geführt.

Der Sohn des Ehepaares bestätigte als Zeuge die Darstellung der Mutter. Der Vater habe auch ihn in der Kindheit verprügelt. Was die Gewalt gegen die Mutter betreffe, sei es "in den letzten Jahren immer schlimmer geworden. Er hat versucht, sie in jeden Belangen zu unterdrücken. Ich habe vom Vater bestätigt bekommen, dass er sie geschlagen hat." Mehrfach habe er blaue Flecken am Körper der Mutter wahrgenommen. Auf die Frage, weshalb sie seinen Vater nicht verlassen habe, erwiderte der Zeuge: "Mein Vater hat sie genötigt zu bleiben. Er hat sie wie eine Putzfrau und Bedienerin behandelt."

Der Ehemann wies im Zeugenstand die Darstellung zurück, er habe seiner Familie jahrelang Gewalt angetan. Seine Frau habe er zwar "vor 25 Jahren mit einem Eimer Wasser angeschüttet". Sonst "laufend gewalttätig" sei er aber nicht gewesen. Seine Ehe sei "in der ersten Hälfte wunderbar" verlaufen, danach habe "mein dominanter Sohn" jedoch den Gegenpol zu ihm, dem "Oberhaupt der Familie", eingenommen und auf seine Frau "einen Einfluss ausgeübt", sagte der mittlerweile gebrechlich wirkende 84-Jährige aus. Da sei es dann schwierig geworden. Auch habe seine Frau "zwei, am Schluss drei Dosen Bier pro Tag" konsumiert.

Den ersten Stich in den Rücken kassierte der Mann seinen Angaben zufolge aus heiterem Himmel. Er habe Unterlagen geschlichtet, da habe ihn seine Frau von hinten gestochen. Danach habe sie ihm das Messer an die Brust angesetzt, behauptete der 84-Jährige: "Ich hab gesagt: 'Mach es nicht, du bist verrückt', das war es." Sie habe ihn dann ein zweites Mal gestochen: "Wahrscheinlich habe ich etwas Falsches gesagt. Sie beleidigt", vermutete der 84-Jährige.

ribbon Zusammenfassung
  • Die acht Geschworenen verneinten die auf versuchten Mord lautende Anklage einstimmig.
  • Der Stich in den Rücken hatte zu einer vergleichsweise oberflächlichen Verletzung geführt.

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