50-Jähriger nach tödlichem Schuss auf Nachbarn in U-Haft
Das aus einem Revolver abgefeuerte Projektil - der 50-Jährige besaß die Waffe legal, er soll Sportschütze und mit dem Schusswaffengebrauch vertraut sein - drang dem 33-Jährigen in die Brust. Er hatte keine Überlebenschance.
Der Getötete hatte sich über die laute Musik beschwert, die zum wiederholten Male aus den Boxen des Hobby-DJ"s dröhnte und den anderen Hausbewohnern die Nachtruhe raubte. Der 33-Jährige dürfte mehrfach gegen die Tür des 50-Jährigen gepumpert haben, als dieser zunächst nicht auf dessen Klopfen reagierte. Schließlich ging die Tür doch auf, dann fiel ein Schuss.
"Es wird nun auch geprüft, ob nicht eine Straftat im Zustand der vollen Berauschung vorliegt", sagte Wagner im Gespräch mit der APA. Zwar könne sich ihr Mandant grundsätzlich erinnern, was passiert sei, er sei aber nach dem Konsum von Wein stark alkoholisiert gewesen und habe sich womöglich in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt. Ein Sachverständiger müsse nun errechnen, wie viel Promille der 50-Jährige intus hatte, meinte Wagner.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes. Die Notwehr-Variante erscheine der Anklagebehörde "wenig plausibel", räumte die Verteidigerin im Gespräch mit der APA ein. So wurde am Tatort kein Messer gefunden. Außerdem hatte der Beschuldigte zunächst gegenüber der Polizei angegeben, er habe den 33-Jährigen für einen Einbrecher gehalten.
Zusammenfassung
- Das Landesgericht für Strafsachen hat am Dienstag über einen 50-Jährigen Untersuchungshaft verhängt, der in Wien-Donaustadt seinen 33-jährigen Nachbarn mit einem Revolver erschossen haben soll.
- Der Beschuldigte gibt an, in Notwehr gehandelt zu haben, weil er sich von einem Messerangriff bedroht fühlte, war jedoch laut Verteidigerin Astrid Wagner stark alkoholisiert und möglicherweise nicht zurechnungsfähig.
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes, hält die Notwehr-Variante für wenig plausibel und verweist darauf, dass am Tatort kein Messer gefunden wurde.