13 Jahre Haft für Messerangriff am Neufelder Seefest
Die Entscheidung der Geschworenen für versuchten Mord fiel einstimmig, das Stalking bejahten sie mit sechs zu zwei Stimmen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gaben nach der Urteilsverkündung am Donnerstagabend keine Erklärung ab. Der 34-Jährige hatte zuvor zwar den ungefähren Ablauf der Tat zugegeben, aber eine Tötungsabsicht verneint. Mit dem Messer wollte er nur "herumgefuchtelt" und nicht zugestochen haben. Das Verletzungsbild des Opfers ließ laut einem Sachverständigen aber auf eine kräftige Stichführung schließen.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Eisenstadt soll der Wiener die Trennung von seiner Freundin im Februar 2025 nicht verkraftet und sie über Monate gestalkt haben. Er habe sich erhofft, dass sie wieder zusammenkommen könnten und das spätere Opfer als "Nebenbuhler" ausgemacht. Beim Seefest sei es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, dann habe der 34-Jährige ein Messer gezückt, zumindest sechs Mal auf den Mann eingestochen und ihn vor allem im Oberkörper- und Brustbereich schwer verletzt.
"Ich wollte ihn nicht töten", beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Die möglichen Folgen seien ihm nicht bewusst gewesen. Das hielt auch seine Verteidigerin Astrid Wagner fest, die sich überzeugt zeigte, dass "wir mit versuchtem Mord den falschen Paragrafen haben". Sie führte das Verhalten ihres Mandanten auf die schwierige Situation rund um die Trennung zurück.
Erschwerend komme hinzu, dass es sich beim Opfer um einen vormals guten Freund des Angeklagten handle. Gemeinsam mit der Ex-Freundin hätten sie zeitweise zu dritt in derselben Firma gearbeitet. Bevor die Frau eine Beziehung mit dem 34-Jährigen einging, war sie mit dem späteren Opfer zusammen, mit dem sie sich auch nach der Trennung wieder traf.
(S E R V I C E - In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at, sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, https://www.gewaltschutzzentrum.at/, beim Polizei-Notruf: 133, sowie im Burgenland beim Verein Lichtblick unter 02167/3338, beim Gewaltschutzzentrum Burgenland unter 03352/31420 oder beim Frauenhaus Burgenland unter 0509444000.)
Zusammenfassung
- Ein 34-jähriger Mann wurde am Landesgericht Eisenstadt wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt, nachdem er im Juli beim Neufelder Seefest mindestens sechs Mal auf den neuen Partner seiner Ex-Freundin einstach.
- Das Opfer erlitt bis zu acht Zentimeter tiefe Stichwunden im Oberkörper- und Brustbereich, während die Geschworenen einstimmig auf versuchten Mord und mit sechs zu zwei Stimmen auf Stalking erkannten.
- Der Angeklagte gestand den Ablauf der Tat, bestritt aber eine Tötungsabsicht und erklärte, er habe nur "herumgefuchtelt", das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
