APA/HEINZ ZIEGLER

30 Monate Haft wegen Mordversuchs in Steyr

In einem Geschwornenprozess nach einer Messerattacke einer 22-Jährigen auf ihren 27-jährigen Lebensgefährten ist am Donnerstag im Landesgericht Steyr ein unerwartetes Urteil gefällt worden. Die Frau wurde nicht wegen des angeklagten versuchten Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie erhielt dafür eine Strafe von 30 Monaten Haft, davon zehn unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der im Prozess verhandelte Vorfall ereignete sich am Abend des Ostersonntags in Reichraming (Bezirk-Steyr-Land). Der Attacke der Frau auf ihren Lebensgefährten war eine heftige Auseinandersetzung des alkoholisierten Paares vorausgegangen. Der Mann verließ dabei gegen 20.45 Uhr die Wohnung durch die Terrassentür. Nach einigen Minuten kehrte er zurück. Er hatte keine Bekleidung gegen die damals herrschende Kälte und keinen Schlüssel. Deshalb klopfte er und trat gegen die Haustüre, die Frau öffnete ihm und stach ihm, als er sich kurz umdrehte, einmal mit einem Küchenmesser mit einer 23 Zentimeter langen Klinge in den Rücken. Dann rief die 22-Jährige selbst Rettung und Polizei.

Die Lunge des 27-Jährigen war schwer verletzt, aber er überlebte. Dem Opfer half bei der Genesung auch seine gute körperliche Konstitution.

Die Frau wurde wegen versuchten Mordes angeklagt. Bei früheren Vernehmungen bei der Polizei und vor der Justiz hatte sie kaum Angaben zum Verlauf der Geschehnisse gemacht und sich dabei auf eine fehlende Erinnerung berufen. In der Verhandlung lieferte sie eine der Anklage widersprechende Darstellung. Inzwischen sei die Erinnerung zurückgekehrt, begründete sie ihre nunmehrigen Angaben. Demnach habe der Mann an dem Abend von der Frau Sex gefordert, sie dies jedoch abgelehnt. Dann habe er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, sei über sie hergefallen und habe anschließend das Haus verlassen.

Als er zurückgekommen und vor der verschlossenen Tür gestanden sei, habe sie Angst gehabt und das Küchenmesser an sich genommen. Sie habe ihm geöffnet, er habe das Messer gesehen, es ihr weggerissen und sie zu Boden gestoßen. Das Messer sei in Griffweite gelegen, sie sei aufgesprungen und habe zugestochen. Von der Vergewaltigung habe sie lange nichts gesagt, weil sie ihm nicht schaden wollte. Bei ihr wurden nach dem Zwischenfall ein "blaues Auge" sowie weitere Hämatome diagnostiziert.

Der 27-Jährige wies als Zeuge im Prozess die Darstellung der Angeklagten zurück. Das Paar kennt sich seit der Kindheit, seit 2016 sind sie Lebensgefährten. Zuletzt habe es aber immer wieder Streit wegen Kleinigkeiten gegeben, jedoch nie tätliche Auseinandersetzungen.

Er habe unmittelbar nach der Tat gesagt, er sei ihr in das Messer gelaufen. Das habe er getan, weil er sie damals liebte und schützen wollte. Das sei nach der nunmehrigen "Lüge" vorbei. Für die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner ist es möglich, dass eine Erinnerungslosigkeit als Reaktion auf eine akute Belastungssituation auftritt. Die Erinnerung könne später auch wieder zurückkehren.

Den Geschwornen wurden insgesamt acht Fragen zur Beantwortung vorgelegt. Einstimmig verneinten sie die Schuld des versuchten Mordes. Bei der absichtlichen schweren Körperverletzung waren sie unentschieden. Die "normale" schwere Körperverletzung bejahten sie einstimmig. Bei der Strafbemessung wurde unter anderem mildernd das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten gewertet, erschwerend war die Tat gegen einen nahen Angehörigen. Die bisherige Untersuchungshaft seit 12. April wird ihr angerechnet. Wegen der Vehemenz, mit der sie gehandelt habe wurde ihr die Möglichkeit abgesprochen, schon nach der Hälfte der Haft eine bedingte Entlassung zu beantragen. Das kann sie erst nach zwei Dritteln. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • In einem Geschwornenprozess nach einer Messerattacke einer 22-Jährigen auf ihren 27-jährigen Lebensgefährten ist am Donnerstag im Landesgericht Steyr ein unerwartetes Urteil gefällt worden.
  • Die Frau wurde nicht wegen des angeklagten versuchten Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.
  • Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.