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2,5 Jahre Haft nach Brandanschlag auf FPÖ Niederösterreich

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Ein 29-Jähriger ist im Prozess rund um den Brandanschlag auf die Parteizentrale der FPÖ Niederösterreich - nicht rechtskräftig - zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der 29-jährige Angeklagte muss wegen versuchter Brandstiftung zweieinhalb Jahre in Haft. Er soll gemeinsam mit drei Komplizen gehandelt haben - einem wurde bereits 2020 der Prozess gemacht. Dem Iraker waren in einem anderen Zusammenhang auch Terrorismusvorwürfe gemacht worden. Hier gab es einen Freispruch. Im wurde vorgeworfen, sich Material für eine Bombe besorgt zu haben. 

Bei der Strafbemessung haben sich laut dem vorsitzenden Richter der bisher ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten, "das Verbleiben im Versuchsstadium" sowie die längere Verfahrensdauer mildernd ausgewirkt. Erschwerend sei kein Umstand gewertet worden. Es liege eine "geschlossene Indizienkette" vor: "Es gibt keine andere Möglichkeit – Sie waren dort, mit den anderen Personen."

Molotowcocktails auf die FPÖ-Zentrale

In Zusammenhang mit dem Vorfall in St. Pölten in den frühen Morgenstunden des 12. August 2019 wird dem 29-Jährigen versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Der Asylwerber und seine Komplizen haben laut Staatsanwalt am Areal der FPÖ-Landesgeschäftsstelle mit Steinen Fenster einer Lagerhalle eingeworfen und anschließend versucht, Molotowcocktails in das Objekt zu befördern.

Eine eindeutige DNA-Spur auf einer in der Nähe des Tatorts gefundenen und als Molotowcocktail präparierten Bierflasche brachte die Ermittler auf den Iraker. Die Tat war auch von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden - "mit nicht besonders guter" Bildqualität, wie der Staatsanwalt betonte. Die Körpergröße von einem der gefilmten Täter könne aber auf den Iraker zutreffen.

Dieser Nachweis war für den Angeklagten, der sich generell nicht schuldig bekannte, nicht erklärbar. Er bestritt, zum Zeitpunkt des Brandanschlags überhaupt in der niederösterreichischen Landeshauptstadt gewesen zu sein. Vielmehr will der Asylwerber in Villach bei Renovierungsarbeiten im Friseurgeschäft eines Bekannten zu Werke gegangen sein. Von Zeugen wirklich untermauert wurde diese Angabe im Rahmen der Schöffenverhandlung nicht.

Ein Komplize bereits zu 3,5 Jahren Haft verurteilt

Einer der drei möglichen Komplizen des Angeklagten beim Brandanschlag fasste im Oktober 2020 am Landesgericht St. Pölten dreieinhalb Jahre Haft aus, zudem wurde eine zuvor bedingt verhängte Freiheitsstrafe im Ausmaß von sieben Monaten widerrufen.

Der mittlerweile 24-Jährige afghanische Staatsbürger wurde am Montag als Zeuge einvernommen und bestritt die Tat erneut. Weitere Verdächtige im Fall der Landesgeschäftsstelle wurden laut Staatsanwaltschaft bisher nicht ausgeforscht.

Vorwurf der Nähe zum Islamischen Staat

Angelastet wurden dem 29-Jährigen zudem die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation. Er soll sich bis zu seiner Festnahme am 11. November 2021 an der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) beteiligt haben, so lautete der Vorwurf. Eine Nähe zum IS stellte der Iraker jedoch trotz Mitgliedschaft in einschlägigen Gruppen in sozialen Netzwerken in Abrede. Die Terrormiliz erachte er als "eine Verbrecherbande".

Aufs Tapet gebracht durch die Meldung eines ausländischen Geheimdienstes - laut Staatsanwalt "offenbar von der CIA" - wurde der Vorwurf, der 29-Jährige habe einen improvisierten Sprengsatz bauen wollen und sei für einen Terroranschlag im Bundesgebiet zur Verfügung gestanden.

Sichergestellt wurden in der Wohnung des Mannes neben einem Kanister, Blockbatterien und Kabelsträngen auch abgeriebene Köpfe von rund 2.000 Zündhölzern. Diese wollte der Angeklagte laut eigenen Angaben zum Anzünden von Grillkohle verwenden. Eine fertige Sprengvorrichtung bzw. Bombe wurde von den Ermittlern nicht entdeckt.

Bei den Terrorvorwürfen bleiben für den Vorsitzenden Kontakte mit verurteilten IS-Personen, einschlägige Bilder, die aber nicht weiterverbreitet wurden und der Abrieb von Zündhölzern. "Das reicht gerade noch nicht aus", hier sei "die Suppe ein bisschen zu dünn".

FPÖ: "Paradebeispiel für das Asylchaos"

"Der gezielte Brandanschlag auf die Parteizentrale ist ein Paradebeispiel für das Asylchaos in unserem Land. Wir lassen uns von Asylstraftätern und 'Feinden der Demokratie' nicht einschüchtern. Die FPÖ NÖ wird ihren Weg zum Schutz der Bevölkerung konsequent fortsetzen. Sicherheit und Ordnung sind die notwendige Antwort auf rohe Gewalt", betonte ein Sprecher der niederösterreichischen Freiheitlichen in einer Reaktion nach dem Schuldspruch.

Hervorgehoben wurde die "hervorragende Arbeit der Strafverfolgung": "Damit wurde erst der Grundstein für das heutige nicht rechtskräftige Urteil gelegt."

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 29-Jähriger ist im Prozess rund um den Brandanschlag auf die Parteizentrale der FPÖ Niederösterreich - nicht rechtskräftig - zu 2,5 Jahren Haft verurteilt worden.
  • Im Prozess ging es auch um Terrorismus-Vorwürfe. Angelastet wird dem Beschuldigten darüber hinaus, sich Material für eine Bombe besorgt zu haben.