20 Monate auf Bewährung für Gutheißen des Anschlags von Wien

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Kurze Zeit nach dem Terror-Anschlag von Wien, der am 2. November 2020 vier Menschen das Leben gekostet hatte, wurde im Internet ein Online-Artikel der "Kronen Zeitung" über die Trauer um die Terror-Opfer mit folgenden Worten kommentiert: "Hoffentlich sterben noch mehr". Dem fügte der zunächst unbekannte Verfasser ein lachendes Emoji hinzu. Der Mann konnte vom Wiener LVT ausgeforscht werden. Am Dienstag wurde er am Landesgericht rechtskräftig zu 20 Monaten bedingt verurteilt.

Der 35-Jährige wurde wegen Gutheißens einer terroristischen Straftat (§ 282a Absatz 2 StGB) und darüber hinaus wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung schuldig erkannt. Zum inkriminierten Kommentar auf der Instagram-Seite der "Krone" behauptete er, damit seien nicht die Getöteten gemeint gewesen: "Ich hab' den Attentäter gemeint. Dass auch andere Attentäter sterben. Frau Rat, ich habe mit diesen Leuten nichts zu tun, mit diesen Attentätern." Er habe das Ganze "unabsichtlich" geschrieben, meinte der gebürtige Tschetschene, um dann anzumerken: "Ich dachte, Österreich ist ein freies Meinungsland."

"Ich glaub' Ihnen das schlicht nicht", meinte Richterin Marion Hohenecker zur Verantwortung des Angeklagten. Auch die Darstellung des Mannes zu einem Polizeieinsatz in seiner Wohnung erschien der Richterin unglaubwürdig. Am 26. Februar 2022 hatte eine Nachbarin die Polizei gerufen, weil der 35-Jährige anhaltend laute Musik spielte, während er mit Freunden seinen eigenen Angaben zufolge eine Kiste Bier und einige Flaschen Wodka konsumierte. Plötzlich habe es an der Tür geklopft, schilderte der Angeklagte: "Die haben mich provoziert. Die wollten in die Wohnung reinstürmen. Ohne Hausdurchsuchung, ohne Haftbefehl." Das habe er nicht zulassen wollen und deshalb den einen Beamten an der Schulter weggedrückt.

Laut Anklage kassierte der Beamte allerdings einen Faustschlag. "Ich habe keinen Widerstand geleistet", versicherte dagegen der Angeklagte. Vielmehr sei gegen ihn vorgegangen worden: "Was soll das? Ich saufe zu Hause, jemand sprüht mir dann Pfefferspray ins Gesicht und haut mich auf den Boden." Hätte er tatsächlich jemandem einen Faustschlag versetzt, "wäre der Kiefer gebrochen".

Dem psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz zufolge war der 35-Jährige im Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, weist aber eine "anhaltend wahnhafte Störung", nämlich eine chronische Form der Schizophrenie auf. Zu den inkriminierten Tathandlungen sei es aber nicht im Zug einer akuten Psychose gekommen, zeigte sich Schranz überzeugt. Da der Mann mittlerweile krankheitseinsichtig sei und auch eine monatliche Depot-Spritze gegen seine Erkrankung bekommt, "ist die Gefährlichkeit nicht so hoch, dass mit Körperverletzungen oder schweren strafbaren Handlungen zu rechnen ist", sagte Schranz.

Die über ihn verhängte Bewährungsstrafe nahm der 35-Jährige dankend an. Beim Verlassen des Gerichtssaals ging er direkt an den beiden Polizeibeamten vorbei, die seinerzeit die verfahrensgegenständliche Amtshandlung durchgeführt hatten. "Darf ich Sie umarmen?", fragte er jenen, dem er ins Gesicht geschlagen hatte. Der lehnte ab: "Führen Sie sich das nächste Mal anständig auf!"

ribbon Zusammenfassung
  • Am Dienstag wurde er am Landesgericht rechtskräftig zu 20 Monaten bedingt verurteilt.
  • Die über ihn verhängte Bewährungsstrafe nahm der 35-Jährige dankend an.

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