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20-Jähriger nach Streit mit Ex verletzt und festgenommen

21. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

In Folge einer Missachtung einer einstweiligen Verfügung ist es am Sonntagnachmittag in einer Wohnung in Wien-Meidling zu einem Streit zwischen einem 20-jährigen Transmann und seiner Ex-Partnerin gekommen. Der 20-Jährige wurde dabei am Arm verletzt, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion der APA. Die Frau gab an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Der Österreicher befindet sich in einer Justizanstalt, die 26-Jährige wurde angezeigt.

Der 20-Jährige, der nach Polizeiangaben als Frau geboren wurde, sich jedoch als Mann sieht, hatte am Sonntag gegen 14.00 Uhr seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung im Bereich Zanaschkagasse aufgesucht und sich damit einer bestehenden einstweiligen Verfügung widersetzt. Ein Streit entbrannte daraufhin. Der Transmann soll daraufhin zwei Küchenmesser genommen und die 26-Jährige damit bedroht haben. Sie griff daraufhin ebenfalls zu einem Messer und verletzte ihren Ex-Partner damit am Arm. Anschließend wurde ein Notruf abgesetzt.

Gegenüber den Polizisten der Polizeiinspektion Arndtstraße gaben beide zunächst an, der 20-Jährige sei zuvor von Jugendlichen beraubt und mit einem Messer verletzt worden. Im Zuge der weiteren Ermittlungen schilderte die 26-Jährige den wohl tatsächlichen Tathergang und verwies dabei auf Notwehr in Folge der Bedrohung. Die Tatwaffen sowie die Blutspuren wurden gesichert. Der 20-Jährige wurde durch die Berufsrettung Wien notfallmedizinisch versorgt und mit einer acht bis zehn Zentimeter tiefen Schnittwunde in ein Spital gebracht. Anschließend wurde er in eine Justizanstalt gebracht. Die 26-Jährige wurde vernommen und auf freiem Fuß angezeigt.

Zusammenfassung
  • Ein 20-jähriger Transmann hat am Sonntagnachmittag in Wien-Meidling gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen und seine 26-jährige Ex-Partnerin in ihrer Wohnung aufgesucht.
  • Nach einer Bedrohung mit zwei Küchenmessern kam es zu einem Streit, bei dem die Frau ihren Ex-Partner mit einem Messer am Arm verletzte und später auf Notwehr verwies.
  • Der Mann erlitt eine acht bis zehn Zentimeter tiefe Schnittwunde, wurde notfallmedizinisch versorgt und anschließend in eine Justizanstalt gebracht, während die Frau auf freiem Fuß angezeigt wurde.