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18 Jahre Haft für Mord im Grazer Volksgarten

18 Jahre Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum - das war das Urteil, das der Geschworenensenat am Mittwoch über einen 56-Jährigen verhängt hat. Er soll im Juli 2022 im Grazer Volksgarten einen anderen Mann bei einem Imbissstand mit einem Jausenmesser einen Stich in den Oberkörper versetzt haben. Das Opfer starb einen Monat später. Der Angeklagte zeigte sich nicht schuldig, er blieb bis zuletzt dabei, dass es Notwehr gewesen sei.

Der beschuldigte Tschetschene soll vom späteren Opfer angeblich ohne Grund mit einem Sessel attackiert worden sein. Der Angeklagte fiel um, stand aber gleich wieder auf. Daraufhin soll der Angreifer einen anderen Stuhl ergriffen und diesen wieder in seine Richtung geschwungen haben. Also nahm er ein Messer vom Tisch und wollte den anderen "nur stoppen". Doch dieser sei ihm seinen Angaben zufolge ins Messer gestolpert und der Stich ging mitten ins Herz. Der Schwerverletzte ging noch ein paar Schritte, bevor er zusammenbrach. Der Notarzt öffnete an Ort und Stelle den Brustkorb, um die Blutung zu stillen. Eine Notoperation rettete den Mann aus Belarus zunächst, doch es kamen Komplikationen hinzu: Die Vorderfüße mussten amputiert werden, in der Lunge wurde ein Schimmelbefall festgestellt. 33 Tage nach dem Vorfall starb das Opfer.

"Ich möchte jetzt die Wahrheit sagen", begann der 56-Jährige am zweiten Verhandlungstag. Doch sehr viel unterschied sich die neue Version nicht von der alten. Immerhin gab er zu, zugestochen zu haben, aber "ich hab nicht gedacht, dass das Messer so tief hineingeht". Und "ich wollte nur, dass er aufhört, mich zu schlagen", rechtfertigte sich der Beschuldigte.

Die Gerichtsmedizinerin hielt die Stolper-Geschichte für "vollkommen ausgeschlossen". Es habe sich um "eine gezielte Stichverletzung" gehandelt, war die Sachverständige überzeugt. Dass der Angeklagte Alkohol und Cannabis konsumiert hatte, stand außer Frage. Gerichtspsychiater Manfred Walzl bescheinigte dem 56-Jährigen eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung" und "mangelnde Impulskontrolle". Zusammen mit der "mittelgradigen Berauschung" führte das zu einer verminderten Zurechnungsfähigkeit. Der Sachverständige empfahl dringend die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, da der Beschuldigte "mit großer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zukunft neuerlich schwere Taten" begehen würde.

Staatsanwältin Reingard Wagner war überzeugt, dass "die Notwehrsituation nachträglich konstruiert worden ist". Verteidiger Martin Robier betonte, sein Mandant habe "alles genauso gesagt, wie es war" und blieb bei der Notwehr-Variante. "Ich bin kein Mörder", beteuerte der Tschetschene in seinem Schlusswort.

Die Geschworenen befanden nach kurzer Beratungszeit mit acht zu null Stimmen, dass es sich um Mord gehandelt habe. Auch die Entscheidung für die Einweisung fiel einstimmig, dazu verfügte der Senat noch eine Haftstrafe von 18 Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • 18 Jahre Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum - das war das Urteil, das der Geschworenensenat am Mittwoch über einen 56-Jährigen verhängt hat.
  • Er soll im Juli 2022 im Grazer Volksgarten einen anderen Mann bei einem Imbissstand mit einem Jausenmesser einen Stich in den Oberkörper versetzt haben.
  • Der beschuldigte Tschetschene soll vom späteren Opfer angeblich ohne Grund mit einem Sessel attackiert worden sein.