12 Jahre Haft wegen versuchten Mordes mit manipulierter Gasleitung

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Wegen Mordversuchs und versuchter Brandstiftung wurde ein 62-jähriger Mann am Montag am Wiener Landesgericht zu 12 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu zwölf Jahren Haft wurde am Montag am Wiener Straflandesgericht ein 62-jähriger Mann verurteilt. Er hatte am Abend vor seiner Delogierung die Gastherme in seiner Wohnung manipuliert und in Explosionsabsicht Gas ausströmen lassen. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Brandstiftung und - bezogen auf die im Tatzeitpunkt im Gebäude befindlichen Menschen - 13-fachen Mordversuchs schuldig erkannt.

Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit mildernd berücksichtigt. Erschwerend war die Bereitschaft, "andere mit in den Tod zu nehmen", wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung darlegte. Der Angeklagte hatte den ganzen Prozess über betont, er habe nur sich selbst das Leben nehmen wollen und nicht die anderen Bewohner des Hauses gefährden wollen. Das glaubte ihm das Gericht aber nicht.

Schuldenberg von 45.000 Euro

Der Angeklagte, der mit Kredit- und Mietrückständen in Höhe von 45.000 Euro in der Kreide stand, soll vor seiner bevorstehenden Delogierung in seiner Wohnung die Gasleitung manipuliert und in Explosionsabsicht Gas ausströmen haben lassen. Am Vorabend entfernte er zunächst die Abdeckung seiner Gastherme und demontierte dann mit einer Rohrzange bei geöffneter Zuleitung die Überwurfmutter der Therme. "15 bis 20 Mal hat er gedreht, bis er ein lautes Zischen gehört hat. Das Gas ist von 21.30 Uhr bis 8.15 ausgeströmt", berichtete der Staatsanwalt eingangs des Verfahrens.

Katastrophe nur knapp verhindert

Wie der Ankläger betonte, hätte bereits das Betätigen eines Lichtschalters oder das Läuten an der Tür genügt, um das Gas-Luft-Gemisch zu entzünden und die Wohnung in die Luft zu jagen, die der 62-Jährige nach dem Öffnen der Gasleitung verlassen hatte. Am nächsten Morgen erschienen kurz vor 8.00 Uhr eine Vertreterin der Hausverwaltung, ein Gerichtsvollzieher und Handwerker, um die Wohnung zu räumen. Sie, sowie die anwesenden Mieter des dreistöckigen Wohngebäudes, entgingen nur knapp einer Katastrophe. Der Schlosser, der die Tür öffnete, verzichtete dabei nämlich auf elektrische Hilfsmittel. Ansonsten wäre es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Explosion gekommen.

Schlosser entging knapp seinem Tod

Der Schlosser Andreas Eisner öffnete die Tür von der Wohnung des Angeklagten, der zuvor die Gasleitung der Wohnung manipuliert hatte, und entging so nur knapp einem großen Unglück. Im Interview mit PULS 24 Reporterin Joesphine Roeck schildert er diesen Moment.

Beim Betreten der Wohnung nahmen der Schlosser und der Gerichtsvollzieher dann Gasgeruch wahr. Mit den Worten "Gas! Lauft's!" rannten sie ins Freie, verständigten die Feuerwehr und leiteten die Evakuierung des Gebäudes in die Wege. Der 62-Jährige wurde am 17. Juli festgenommen.

Der 62-Jährige nahm nach Rücksprache mit Verteidiger Andreas Reichenbach die Strafe an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen Mordversuchs und versuchter Brandstiftung wurde ein 62-jähriger Mann am Montag am Wiener Landesgericht zu 12 Jahren unbedingter Haft verurteilt.
  • Der Angeklagte, der Schulden in Höhe von 45.000 Euro hatte, soll vor seiner bevorstehenden Delogierung in seiner Wohnung die Gasleitung manipuliert und in Explosionsabsicht Gas ausströmen haben lassen.
  • Der Angeklagte hatte den ganzen Prozess über betont, er habe nur sich selbst das Leben nehmen wollen und nicht die anderen Bewohner des Hauses gefährden wollen. Das Gerricht glaubte ihm das aber nicht.
  • Der Angeklagte nahm das Urteil bereits an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.